Standesamt Falkensee



Wir informieren und beraten Sie gern zur standesamtlichen Eheschließung sowie deren Anmeldung, zum Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Ausland, zur Geburts- und Sterbefallbeurkundung, zur Nachbeurkundung von Geburt, Tod oder Eheschließung im Ausland sowie zur Urkundenanforderung. Zudem können bei uns verschiedene Namenserklärungen sowie Erklärungen betreffend den Geschlechtseintrag sowie die Vornamen im Geburtsregister abgegeben werden. Nähere Informationen zu einzelnen Themenbereichen haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Bei uns sind alle Menschen willkommen! Wir stehen für ein weltoffenes und tolerantes Miteinander und bieten einen geschützten Rahmen, um sich zu allen standesamtlichen Fragestellungen zu informieren. Der Zugang zu unseren Räumlichkeiten ist barrierefrei möglich.
Das Standesamt Falkensee betreut in seinem Standesamtsbezirk die
Stadt Falkensee,
die Gemeinde Dallgow-Döberitz mit Rohrbeck und dem Ortsteil Seeburg sowie
die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen Schönwalde-Siedlung, Schönwalde-Dorf, Wansdorf, Pausin, Paaren im Glien, Perwenitz und Grünefeld.
Zu den Leistungen des Standesamtes Falkensee zählen:
Personenstandsurkunden
Dazu gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das Standesamt Falkensee stellt Personenstandsurkunden für Personen aus, die im Standesamtsbezirk geboren sind, die Ehe geschlossen haben, eine Lebenspartnerschaft begründet haben oder verstorben sind. Diese Urkunden können auch in mehrsprachiger/internationaler Form ausgestellt werden.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 ff des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Der Antrag auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde bzw. auf Erteilung einer Auskunft muss eigenhändig unterschrieben sein und kann unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.
Eheschließung
Über 200 Paare geben sich jährlich im Falkenseer Standesamt das Ja - Wort. Termine für Eheschließungen werden ausschließlich persönlich vor Ort oder telefonisch vereinbart. Eheschließungen an Samstagen sind nach Vereinbarung möglich. Für die standesamtliche Eheschließungen bietet das Standesamt Falkensee einen Eheschließungsraum (Trauzimmer) im Rathaus Falkensee. Zudem besteht die Möglichkeit, die Außenstelle des Standesamtes Falkensee in der Waldschule in Schönwalde-Glien, Ortsteil Pausin zu nutzen. (Für die Nutzung der Waldschule entsteht ein zusätzliches Entgelt.)
Leistungen des Standesamtes im Rathaus Falkensee
individuelle musikalische Umrahmung der Eheschließung
Der Eheschließungsraum ist mit Blumen und Kerzen dekoriert.
Der Eheschließungsraum im Rathaus bietet 20 Personen Platz.
Es steht ein Aufzug zur Verfügung, der den barrierefreien Zugang zum Eheschließungsraum ermöglicht. Der Zugang zum Aufzug befindet sich auf der Rückseite des Rathauses.
Eheschließung in der Außenstelle Pausin
Das Eheschließungszimmer in der Waldschule Pausin bietet bis zu 40 Personen einen Sitzplatz.
Bei schönem Wetter sind Eheschließungen auch im Freien auf der Sonnenterrasse möglich.
Die Waldschule ist barrierefrei zugänglich.
Es bestehen vielseitige Möglichkeiten im Anschluss an die standesamtliche Eheschließung eine Feierlichkeit in der Waldschule auszurichten. Die Waldschule Pausin berät Sie dazu gern.
Anmeldung der Eheschließung
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Beide Eheschließenden müssen persönlich zu den Sprechzeiten ins Standesamt kommen. Ist dies nicht möglich, benötigt die anmeldende Person eine Vollmacht des anderen Eheschließenden. Ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
Personalausweise oder Reisepässe
Jeweils die Geburtsurkunde (Für Personen, die in Deutschland geboren sind, bieten wir den elektronischen Datenabruf an, bei dem die Standesämter in Deutschland Informationen auf dem elektronischen Weg austauschen. Die Beantragung von aktuellen beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister ist nicht mehr notwendig.)
Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Vaterschaftsanerkennung.
In folgenden Fällen ist eine vorherige Anfrage zu den notwendigen Unterlagen beim Standesamt ratsam:
eine/r der Eheschließenden ist geschieden oder verwitwet
eine/r der Eheschließenden besitzt eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Weitere
eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geboren
eine/r der Eheschließenden war im Ausland verheiratet und/oder wurde im Ausland geschieden
eine/r der Eheschließenden kann nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt erscheinen
Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Den Termin zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt, in dem die Eheschließung durchgeführt werden soll.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz nicht im Standesamtsbezirk Falkensee haben, möchten aber trotzdem im Standesamt Falkensee heiraten, geben Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Dieses übermittelt uns Ihre abgeschlossene Anmeldung. Wichtig ist, dass Sie bereits vor der Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Wohnsitzstandesamt bei uns einen Termin für die Eheschließung reservieren.
Sie möchten in einem anderen Standesamt in Deutschland die Ehe schließen, dann vereinbaren Sie bitte mit diesem Standesamt einen Termin für die Eheschließung und teilen uns diesen bei der Anmeldung der Eheschließung mit.
Trauzeugen
Die Mitwirkung von Trauzeuginnen und Trauzeugen bei der Eheschließung ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch können bis zu zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken.
Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland heiraten wollen und dazu ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland benötigen, erteilt das Standesamt, in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz hat oder (bei Wohnsitz im Ausland) zuletzt in Deutschland hatte. Aufgrund der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an uns zur Mitteilung der erforderlichen Unterlagen.
Namenserklärungen
Beim Standesamt Falkensee können verschiedene Namenserklärungen abgegeben werden. Dazu zählen u. a.:
Bestimmung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens
Wiederannahme eines früheren Namens/ des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
Angleichungserklärungen (bspw. nach Einbürgerung, als Spätaussiedler/in oder als anerkannt geflüchtete Person)
Namensführung von Kindern (bspw. Anschlusserklärung nach Eheschließung, Einbenennung nach Eheschließung)
Aufgrund der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an uns zur Mitteilung der erforderlichen Unterlagen.
Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Seit dem 1. November 2024 können Personen, die sich nicht mit ihrem Geschlechtseintrag sowie ihrem/ihren Vornamen identifizieren können, durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt diese Angaben ändern. Es besteht die Möglichkeit für den Geschlechtseintrag "männlich", "weiblich", "divers" oder ohne Eintrag zu wählen sowie einen oder mehrere Vornamen neu zu bestimmen.
Drei Monate vor der Erklärung muss die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen mündlich oder schriftlich beim Standesamt angemeldet werden. Erst dann kann die Erklärung abgegeben werden. Wir informieren Sie zu diesem Thema gern in einem sensibilisierten und geschützten Rahmen.
Sterbefallbeurkundung
Verstirbt eine Person in Falkensee, Dallgow-Döberitz oder Schönwalde-Glien, wird dieser sog. Sterbefall im Standesamt Falkensee beurkundet. Sterbefälle sind innerhalb von drei Werktagen im Standesamt Falkensee anzuzeigen. Nach der Beurkundung werden die entsprechenden Sterbeurkunden ausgestellt. Wurde durch die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen beauftragt, so übernimmt dieses meist den Gang ins Standesamt. Auskünfte zu den notwendigen Unterlagen erteilen das Standesamt oder das Bestattungsunternehmen.
Geburtsbeurkundung
Findet eine Geburt (in der Regel Hausgeburt) in Falkensee, Dallgow-Döberitz oder Schönwalde-Glien statt, wird diese im Standesamt Falkensee beurkundet. Geburten sind innerhalb von sieben Werktagen im Standesamt Falkensee anzuzeigen. Zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Neugeborene müssen die Eltern im Standesamt persönlich erscheinen.
Notwendige Unterlagen
Geburtsbescheinigung (ausgestellt durch Arzt/Ärztin oder Hebamme)
Personalausweise/Reisepässe der Eltern
Geburtsurkunden der Eltern
zusätzlich
wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, die Eheurkunde
wenn die Eltern verwitwet oder geschieden sind, die Eheurkunde und deren Auflösung (Sterbeurkunde bzw. Gerichtsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftvermerk)
Vaterschaftsanerkennung (sofern diese vorgeburtlich erfolgt ist)
Sorgerechtserklärung (sofern diese vorgeburtlich beim Jugendamt abgegeben wurde)
Aufgrund der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an uns zur Mitteilung der erforderlichen Unterlagen - insbesondere, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennungen sind vorgeburtlich und jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie im Standesamt, bei einem Notar und auch im Jugendamt beurkunden lassen. Aufgrund der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an uns zur Mitteilung der erforderlichen Unterlagen.
Sorgeerklärungen nimmt ausschließlich das zuständige Jugendamt entgegen.
Nachbeurkundung
Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren, gestorben oder hat dort die Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet, so kann auf Antrag im Standesamt, in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz hat oder (bei Wohnsitz im Ausland) zuletzt in Deutschland hatte, die Geburt, der Tod, die Eheschließung oder die Begründung der Lebenspartnerschaft nachbeurkundet werden. Nach erfolgter Nachbeurkundung erhalten Sie deutsche Personenstandsurkunden.
Aufgrund der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an uns zur Mitteilung der erforderlichen Unterlagen.
Standesamtes Falkensee Stadt Falkensee Rathaushof/Gebäude B (Erweiterungsbau) 1. Etage, Raum 02.33 und 02.34 Telefon: 03322 281191 Fax: 03322 281193 (barriefrei erreichbar) | Sprechzeit im Standesamt Die Standesbeamtinnen stehen nur nach vorheriger Terminvereinbarung Die Termine können telefonisch
| Ansprechpartnerinnen Katja Schreier Fachbereichsleiterin/ Tel: 03322 281191 |
Sabrina Thiele-Lüdecke Standesbeamtin Tel: 03322 281192 |
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Außenstelle in Pausin Waldschule Pausin GmbH Am Anger 18 a 14621 Schönwalde-Glien/Ortsteil Pausin | Ansprechpartnerin: Simone Döring Tel: 033231 62903
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