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Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters in Falkensee: Wahlausschuss stellt endgültiges Wahlergebnis fest

Falkensee, den 13. 06. 2023

 

Am 11. Juni 2023 waren 37.017 Falkenseerinnen und Falkenseer aufgerufen, eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister zu wählen.

 

Der Wahlausschuss der Stadt Falkensee hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2023 gemäß § 77 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 74 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) folgendes Ergebnis der Wahl festgestellt: 19.597 Wählerinnen und Wähler gaben ihre Stimmen ab, davon waren 19.488 gültig.

 

Unter www.falkensee.net/bm2023 können die Wahlergebnisse eingesehen werden.

 

Die gültigen Stimmen wurden wie folgt abgegeben:

 

1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
Concu, Julia
3.007
2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Dr. Pollmann, Jan 
5.452
3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Dr. Nietsch-Hach, Cornelia
1.908
4 BVB / FREIE WÄHLER - Gemeinsam für Falkensee (Freie Wähler Falkensee)
Ganser, Rainer 
1.193
5 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative; die partei der sorben (Die PARTEI/PDS)
Krause, Lars 
281
6 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Stumpenhusen, Heike
367
7 Einzelwahlvorschlag Richter
Richter, Heiko
7.280

 

Nach § 72 Absatz 2 BbgKWahlG ist die Bewerberin oder der Bewerber gewählt, die oder der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst. Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens 9.745. Die Stimmenzahl, die 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt 5.553.

 

Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine Bewerberin und kein Bewerber die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat. Daher findet am 2. Juli 2023 eine Stichwahl statt, für die die Bewerber Dr. Jan Pollmann (CDU) und Heiko Richter (Einzelwahlvorschlag Richter) zugelassen sind.

 

Informationen zur Stichwahl am 2. Juli 2023

  • Unter folgendem Link können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zur Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 2. Juli 2023 beantragen:
    https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=12063080
  • Sofern Sie bereits zur Hauptwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt haben, ist kein erneuter Antrag nötig.
  • Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich per Post versendet.
  • Es werden nur Wahlunterlagen berücksichtigt, welche am jeweiligen Wahltag bis 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses oder des Bürgeramtes eingeworfen wurden.
  • Tragen Sie daher im Falle des Postversandes Ihrer Wahlunterlagen bitte Sorge für den rechtzeitigen Versand.
 
 
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