Barrierefreiheitserklärung


Die Stadt Falkensee ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.falkensee.de/. Sie wurde am 12. Oktober 2020 erstellt. Die Bewertung erfolgte durch Frank Schiersner im Auftrag der Stadt Falkensee.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht mit der BbgBITV vereinbar:

  • sichtbarer Fokus ist unvollständig,
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur ist unvollständig,
  • PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit können Sie über das Kontaktformular sowie postalisch oder per E-Mail an den Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Falkensee melden:

 

Stadt Falkensee

Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49

14612 Falkensee
E-Mail:

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unsere Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

 

Beauftragte Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
E-Mail:
Telefon 0331 866-5014