Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 06. März 2017 bis einschließlich 06. April 2017
gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gez. Heiko Müller Falkensee, 18. Februar 2017
Bürgermeister