Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes F 91 „Schillerallee Südwest“ nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch; Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB
In der Zeit vom 06.02.2017 bis 06.03.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf F 91 „Schillerallee Südwest“ öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen eingegangen. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser Stellungnahmen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 91 „Schillerallee Südwest“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 4. Mai 2017 bis einschließlich 19. Mai 2017
gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a (3) Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
gez. Heiko Müller Falkensee, 14.04.2017
Bürgermeister
F 91 Begründung mit Umweltbelangen