Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“

F 42 A

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, wird in der Zeit

 

vom 7. Juni 2017 bis einschließlich 7. Juli 2017

 

gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

                       

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

frühzeitig öffentlich ausgelegt.

 

Während dieser Zeit wird jedem Gelegenheit zur Erörterung des Vorentwurfes gegeben und es können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Der Bebauungsplan wird in Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In Verbindung mit § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

F 42 A Planzeichnung

F 42 A Begründung

F 42 A Schalltechnisches Gutachten

 

 

gez. Heiko Müller                                                                                Falkensee, 20. Mai 2017

Bürgermeister