Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, wird in der Zeit
vom 7. Juni 2017 bis einschließlich 7. Juli 2017
gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
frühzeitig öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit wird jedem Gelegenheit zur Erörterung des Vorentwurfes gegeben und es können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Der Bebauungsplan wird in Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In Verbindung mit § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
F 42 A Schalltechnisches Gutachten
gez. Heiko Müller Falkensee, 20. Mai 2017
Bürgermeister