Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit
vom 6. Dezember 2017 bis einschließlich 12. Januar 2018
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Am 25. und 26. Dezember 2017 sowie am 1. Januar 2018 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht mit Eingriffsregelung vom 7.09.2017
- Fachgutachten Schalltechnische Untersuchung vom 26.04.2017
- die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, untere Forstbehörde, Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege, Landesamt für Umwelt, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg).
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
- 5 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen:
- Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
- Altlastenverdachtsfläche „ehemalige LPG Tierproduktion Falkensee“
- Waldeigenschaft für Teilflächen
- Bodendenkmale
- Gewerbelärm (Begrenzung des Lärmpotentials für gewerbliche Nutzungen, zu berücksichtigende Immissionsorte)
- 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büro für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom 7.09.2017, betreffend folgende Themen:
- Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten,
- Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
- Schutzgut Klima / Luft
- Schutzgut Landschaft: Plangebiet und Umgebung des Plangebietes
- Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen (Gewerbe und Verkehr), Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
- Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und
–objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien/Reptilien, Insekten)
-
- Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
- Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet
- Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
- Kompensationsermittlung
- Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen
- 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büro „nts Ingenieurgesellschaft mbH“ aus Münster bzw. Falkensee vom 26.04.2017, betreffend folgende Themen:
- Ermittlung der Immissionsorte und der Vorbelastung durch bestehende gewerbliche Betriebe
- Gewerbelärmkontingentierung
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
gez. Heiko Müller Falkensee, 18. November 2017
Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen –
F 20 IV Lärmtechnische Untersuchung
F 20 IV Lärmtechnische Untersuchung - Anlagen
F 20 IV Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen:
2. Landesamt für Denkmalpflege
5. Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
6. Regionale Planungsgemeinschaft
F 20 IV Umweltbericht - Bestandsplan
F 20 IV Umweltbericht und Eingriffsreglung
F 20 IV Umweltbericht - Planung