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Bodenordnungsverfahren


Ein Bodenordnungsverfahren schließt sich, wenn erforderlich, an ein Bebauungsplanverfahren an. Bebauungspläne werden aufgestellt, um eine erstmalige Bebauung zu ermöglichen, aber auch für bestehende Siedlungsbereiche, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die im Plangebiet liegenden Grundstücke sind nach Lage, Form und Größe jedoch nicht immer als Baugrundstück geeignet. Um eine Bebauung und Nutzung der Grundstücke gemäß der aufgestellten Planung zu ermöglichen wären in solchen Fällen eine Einigung zwischen den jeweiligen Eigentümern, z.B. durch Tausch, Ver- oder Zukauf, notwendig. Auf Grund fehlender Erfahrung oder Einsicht der Betroffenen, oft überzogenen Preisvorstellungen und auch gegenseitigem Misstrauen kommen derartige freiwillige Regelungen in den seltensten Fällen zu Stande.

 

Um dennoch eine Neuordnung der Flächen in einem überschaubaren Zeitrahmen zu ermöglichen bietet das Baugesetzbuch (geregelt in den §§ 45 - 75) die Möglichkeit zur Bodenordnung, dem sogenannten Umlegungsverfahren. Die Umlegung liegt sowohl im öffentlichen Interesse, wie auch im Interesse der beteiligten Grundstückseigentümer. Sie schafft die Voraussetzung für eine effektive Erschließung und Nutzung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Grundgedanke eines solchen Verfahrens ist die rechnerische Vereinigung aller im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke zur sogenannten Umlegungsmasse. Daraus werden die öffentlichen Flächen (z.B. Verkehrs-, oder Grünflächen) herausgelöst und der Stadt zugeteilt. Anschließend wird entsprechend den in das Verfahren eingebrachten Anteilen die verbleibende Fläche in Form von zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken wieder an die Eigentümer zugeteilt.

 

Entsprechend der Landesregelung für Brandenburg werden Umlegungsverfahren durch einen unabhängigen Ausschuss, dem Umlegungsausschuss, durchgeführt. Dieser besteht aus zwei Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung, einem Juristen und zwei weiteren Mitgliedern mit besonderer fachlicher Qualifikation auf dem Gebiet der Wertermittlung und Vermessung. Für die einzelnen Verfahren bedient sich der Umlegungsausschuss einer Geschäftsstelle, an welche sich die Beteiligten in allen Verfahrensfragen wenden können.


Für die Stadt Falkensee gibt es folgende Umlegungsverfahren:

U 1 - Bachallee
U 2 - Leipziger Straße
U 3 - Spandauer Straße
U 4 - Akazienstraße
U 5 - Coburger Straße 
      

Lage im Stadtplan             
                   

Die Geschäftsstelle des Umlegeungsausschusses ist:

Uwe Nedeß
Öffenlich bestellter Vermessungsingenieur
Friedrich-Engels-Allee 71-73
14612 Falkensee

Telefon Tel.: (03322) 29 830

 
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