Berufsbegleitende Qualifizierung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in
Die berufsbegleitende Qualifizierung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in bei der Stadt Falkensee bietet eine gute Möglichkeit, die Ausbildung während einer Anstellung in einer Kindertageseinrichtung zu absolvieren und so Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig ein Einkommen zu erzielen.
Was erwartet Dich?
Die 3-jährige Qualifizierung startet am 1. September eines jeden Jahres. Du schließt einen Schulvertrag mit einer Sozialfachschule deiner Wahl und einen befristeten Teilzeit- Arbeitsvertrag mit der Stadt Falkensee für den Einsatz in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung erfolgt an einer Fachschule für Sozialwesen. Den Schulplatz suchst du dir eigenständig bei einer Schule deiner Wahl. In der Regel besuchst du die Fachschule an zwei Tagen pro Woche.
Fachpraktische Ausbildung
Im praktischen Teil der Qualifizierung wirst du in den Kitas und Horten der Stadt Falkensee von erfahrenen Erzieher*innen und ausgebildeten Praxisanleiter*innen betreut und angeleitet. Du unterstützt bei der Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder und übernimmst entsprechend deines Ausbildungsstandes die selbständige Erarbeitung und Umsetzung von pädagogischen Angeboten.
Bist Du interessiert?
Deine Voraussetzungen
Masernimmunität gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz
Die Zugangsvoraussetzungen für den schulischen Teil der Ausbildung sind mit der jeweiligen Schule zu klären, in der Regel sind dies:
Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder gleichwertige Schulbildung in Verbindung mit einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung
Mit einer abgeschlossenen nichteinschlägigen Berufsausbildung bzw. mit allgemeiner Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife muss eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit nachgewiesen werden
Du bringst mit
Idealerweise erste Erfahrungen im Tätigkeitsfeld der Kinderbetreuung
Kommunikations- und Organisationsgeschick
Offenheit und Flexibilität
Das bieten wir
ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis von drei Jahren und die Option einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
eine Vergütung in der Entgeltgruppe S4 TVöD-SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst)
eine Arbeitszeit bis zu 30 Wochenstunden (weniger möglich), bei der die Schultage als Arbeitszeit angerechnet werden
30 Urlaubstage pro Kalenderjahr
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Zuschuss zum Firmenticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
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