Wichtige Hinweise zum Streuen bei Glätte und Freihalten von Hydranten

Der Winter mit seinen glatten Straßen und Wegen birgt viele Gefahren. Umso wichtiger ist es, der Schnee­räumpflicht nachzukommen. Grundsätzlich sind Gehwege vor Grundstücken schnee- bzw. eisfrei zu hal­ten, so dass kein Dritter ei­nen Schaden nimmt.

 

Wer nicht in der Lage ist oder es aus zeitlichen Gründen nicht schafft, den Schnee zu beseitigen, kann beispielsweise eine Firma beauftragen, die den Win­terdienst übernimmt. Hier­bei sollte nach der Straßen­verkehrsordnung allerdings beachtet werden, dass nicht und/oder ungenügend ausgebaute Gehwege, Geh­wege mit Plattenbelag ohne Kantenstein, mit Mosaik­pflaster und Gehwege mit einer Breite unter 1,50 Me­tern ohne Kantenstein mit selbstfahrenden Fahrzeu­gen nicht befahren werden dürfen. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge mit ei­ner Betriebserlaubnis nach Paragraph 21 der Straßen­verkehrszulassungsord­nung (StVZO). Mieter soll­ten bei Unklarheiten im Mietvertrag nachlesen, wel­che Vereinbarungen dieser zum Winterdienst enthält.

 

Ansprechpartner in Sachen schnee- und glättebedingter Gefahrenquellen im Stadt­gebiet ist das Falkenseer Ordnungsamt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt das Ordnungsamt unter der Ruf­nummer 03322 281300 oder per E-Mail an entgegen.

 

Grundsätzliches zum Winterdienst

Gehwege, einschließlich der Verbindungswege, müssen von Schnee und Eis befreit werden. Für den Fußgän­gerverkehr sollte eine Spur von ca. 1,50 Metern von Schnee und Eis freigehal­ten werden. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss nach jetziger Sat­zung über die Straßenreini­gung der Stadt Falkensee ein 1 Meter breiter Streifen der öffentlichen Verkehrs­flächen entlang des Grund­stückes freigehalten wer­den. Bei Schnee und Eis­glätte ist auf den Gehwe­gen zu streuen. Dafür sind Sand oder Granulat geeig­net. Nach Ende des Schneefalls oder der Entstehung von Glätte sind Schnee und Glätte un­verzüglich zu beseitigen. Die in den Nächten ent­standenen Gefährdungen sind werktags bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr mor­gens zu beseitigen.

 

Verwendung von Salz

Die Verwendung von Salz hingegen ist grund­sätzlich verboten. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen – wie Blitzeis oder Eisregen – ist der Einsatz von Salz erlaubt. Das Salz ist vor allem schädlich für die Straßen­bäume. Sie können einge­hen oder starke Schädi­gungen davontragen, da die Bäume die Salze einla­gern und die Wasserauf­nahme, trotz ausreichen­der Vorräte im Boden, ver­mindert wird. Um Schäden zu verringern wird empfoh­len, nach dem Abtauen des Schnees bzw. nach einer Frostperiode den Wurzel­raum der Bäume durch­dringend zu bewässern. Damit wird das Salz her­ausgeschwemmt. Auch für Tiere ist das Salz eine Ge­fahr. Es kann zu Verletzun­gen unter den Pfoten und bei Verzehr zu Übelkeit und Erbrechen führen.

 

Hydranten von Schnee und Eis freihalten

Die Feuerwehr macht dar­auf aufmerksam, dass auch Hydranten von Schnee und Eis freigehalten werden müssen. Damit wird der reibungslose Ablauf bei Brandeinsätzen auch bei Schnee und Eis möglich gemacht. Hydranten befin­den sich meist auf dem Gehweg, in der Nähe der Fahrbahn. Leider werden sie bei der Schneebeseiti­gung oft übersehen oder noch mehr mit Schnee be­deckt. Bildet sich dann an­schließend auf dem Hydran­tendeckel eine Eis- oder Schneeschicht, ist eine Löschwasserentnahme für die Feuerwehr unmöglich.

 

 

Nachzulesen ist das in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Falkensee vom 7. Dezember 2011 und in den geänderten Anlagen 1 bis 4 zur Satzung vom 25. Februar 2015. In den Anlagen wird die Reini­gungspflicht nach Straßen geregelt. So obliegt die Zu­ständigkeit der Straßenrei­nigung und des Winterdien­stes in den im Straßenver­zeichnis A aufgeführten Straßen der Stadt. Auf allen im Straßenverzeichnis B genannten Straßen obliegt der Stadt der Winterdienst. Die Reinigungspflicht in den Straßen, die nicht in den Straßenverzeichnissen A und B aufgeführt sind, ob­liegt dem Eigentümer (Anla­ge C). In der Anlage D sind die Straßen des Sonderrei­nigungsgebietes aufgeführt.