Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit
vom 5. April 2018 bis einschließlich 8. Mai 2018
gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Am 30. April 2018 sowie am 1. Mai 2018 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf zum Bebauungsplan F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung
- Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“ vom 08.02.2018
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, untere Forstbehörde, Landesbetrieb Straßenwesen).
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i. V. m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
- Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
- Artenschutz (besonders Brutvögel [Mönchgrasmücke, Neuntöter, Grauammer, Amsel, Rotkehlchen, Buchfink, Grünfink, Klappergrasmücke] Amphibien, Reptilien [Zauneidechsen], Heldbock, Eremit, Fledermäuse, Biotop gemäß § 30 BNatSchG)
- Altlastenverdachtsfläche (ehemalige Fäkaleinlassstelle, ehemalige Deponie „Rote Villa“, ehemaliges Heizwerk, geplante Sportanlage)
- Denkmalschutz (Baudenkmal Gedenkstätte für 82 zwischen 1943 und 1945 hier beerdigte Häftlinge, auf dem Schulgelände [ehem. Teil des Friedhofs])“
- Immissionsschutz
- Sportlärm
- Verkehrslärm
- Lärmemissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs
- Blendwirkung
- Aussagen zum Umgang mit Waldflächen und Baumbestand
- Stellungnahme von Bürgern mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
- Biotop gemäß § 30 BNatSchG
- Altlastenverdacht (ehemalige Fäkaleinlassstelle, ehemalige Deponie „Rote Villa“)
- 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom 08.02.2018, betreffend folgende Themen:
- Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten
- Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
- Schutzgut Klima / Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen, Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
- Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und
–objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien/Reptilien, Insekten)
-
- Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
- Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
- Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
- Kompensationsermittlung
- Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen
- 2 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büros „Akustik-Ingenieurbüro Moll GmbH“ 01.04.2016 aus Berlin und des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf vom 20.12.2017, betreffend folgende Themen:
- Auswirkungen des Sportlärms auf umliegende schutzwürdige Bebauung zur Einhaltung von Anforderung des Immissionsschutzes
- Analyse und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation für den geplanten Neubau einer Schulsportanlage für die Nutzung Schul- und Vereinssport.
- 1 Fachgutachten „Baugrunduntersuchung“ des Büros „Ingenieurbüro für Baugrunduntersuchungen und Altlastenerkundung, Jan Markau“ aus Falkensee vom 15.10.2014 und 27.11.2014, betreffend folgende Themen:
- Ergebnisse der ausgeführten Rammkernsondierungen auf der Schulsportfläche
- 1 Fachgutachten „Blendanalyse PV-Kraftwerk Falkensee, Freilandanlage“ des Büros „Ingenieurbüro JERA“ aus Ilmenau 27.04.2016, betreffend folgende Themen:
- Untersuchung der Blendwirkung auf die schutzwürdige Bebauung
- 1 Fachgutachten „Untersuchung zur Entlassung aus der Nachsorge, Deponie „Rote Villa“, Falkensee“ des Büros „TGC Trepte GeoConsult“ aus Berlin 08.04.2016, betreffend folgende Themen:
- Untersuchung zur Entlassung aus der Nachsorge, Deponie „Rote Villa“
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Falkensee, 17. März 2018
gez. Heiko Müller
Bürgermeister
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Planzeichnung
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Begründung
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Umweltbericht, Bestand
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Umweltbericht
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Umweltbericht, Planung
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Baugrundgutachten (2a)
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Baugrundgutachten (2b)
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Schallimmissionsprognose
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Schalltechnische Untersuchung
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Blendanalyse
F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Untersuchung zur Entlassung aus der Nachsorge
Stellungnahmen
Landkreis Havelland vom 10.07.2014
Landkreis Havelland vom 18.05.2015
Landkreis Havelland vom 04.08.2016
Untere Forstbehörde vom 08.05.2014
Untere Forstbehörde vom 04.07.2014
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 19.04.2016
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrachuerschhutz vom 08.07.2016
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrachuerschhutz vom 11.05.2015
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrachuerschhutz vom 14.07.2016
Landesbetrieb Straßenwesen vom 04.07.2014
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“
Der Entwurf des Bebauungsplanes F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, wird in der Zeit
vom 7. März 2018 bis einschließlich 11. April 2018
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf zum Bebauungsplan F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand 1. Februar 2018
- Schalltechnisches Gutachten des Büros AKUSTIC OFFICE, Stand 25. September 2017
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büros für Umweltplanungen, Stand September 2017
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Der Bebauungsplan wird in Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In Verbindung mit § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
gez. Heiko Müller, Bürgermeister
Falkensee, 17. Februar 2018
F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Planzeichnung
F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Begründung
F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Artenschutz, Bestand
F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Artenschutz, Gutachten
F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Schalltechnisches Gutachten
F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Info zu DIN 4109-2018
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 71 „Zentrum Finkenkrug“
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 71 „Zentrum Finkenkrug“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit
vom 7. Februar bis einschließlich 9. März 2018
gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Vorentwurf zum Bebauungsplan F 71 „Zentrum Finkenkrug“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand Dezember 2017
- Umweltbericht zum Bebauungsplan F 71 „Zentrum Finkenkrug“ des „Büro für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue mit Stand September 2016
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
gez. Heiko Müller Falkensee, 20. Januar 2018
Bürgermeister
F 71 Zentrum Finkenkrug Planzeichnung
F 71 Zentrum Finkenkrug Begründung
F 71 Zentrum Finkenkrug Bestand
F 71 Zentrum Finkenkrug Umweltbericht
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für Teilbereiche des Bebauungsplans F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung
Der Entwurf der Änderung des FNP für Teilbereiche des Bebauungsplans F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit
vom 7. Februar 2018 bis einschließlich 9. März 2018
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung
- Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung vom Januar 2015
- die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) sowie des Umweltamtes des Landkreises Havelland
Neben dem Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts zum Bebauungsplan F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
- Stellungnahmen von Behörden mit Umweltbezug, die Änderungsfläche betreffend folgender Themen:
- Immissionsschutz (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesamt für Umwelt und Landkreis Havelland):
- Auswirkungen des Verkehrslärms auf die den Änderungsbereich umgebenden Bauflächen
- Auswirkungen durch den Ausbau der Leipziger Straße als Haupterschließungsstraße (Lärmschutzmaßnahmen)
- Verträglichkeit der Sondergebietsausweisung (Gewerbelärm) auf angrenzende Wohn- und Mischbauflächen
- Artenschutz (Landkreis Havelland):
- Berücksichtigung der Aussagen zum besonderen Artenschutz
- Altlasten (Landkreis Havelland):
- Altlastenverdachtsfläche „ehemaliges Trafowerk Falkensee“
- Wasserwirtschaft (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und Landkreis Havelland):
- Einzugsgebiet des Schlaggrabens; versickerungsfähige Flächen
- Hochwasser-Risikogebiet
- Immissionsschutz (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesamt für Umwelt und Landkreis Havelland):
- 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büro für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom Januar 2015, die Änderungsfläche betreffend folgender Themen:
- Schutzgut Boden:
-
- Puffer- und Filterfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Altlasten
-
- Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser:
-
- Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasser-schutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
-
- Schutzgut Klima/Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Boden:
-
- Schutzgut Mensch:
-
- schutzwürdige Bebauung, Immissionen, Erholungsausstattung, vorhandene Nutzungsansprüche
-
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Vegetation/Tierwelt:
-
- potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete/Schutzobjekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebietes, Kartierung der Flora und Fauna (als Brutvogel: Haussperling, Blaumeise, Hausrotschwanz, Bachstelze, Grünfink, Nebelkrähe; als Nahrungsgast: Dorngrasmücke, Elster, Bachstelze, Stieglitz; Säugetiere/Fledermäuse; Amphibien/Reptilien, Insekten)
-
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
- Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
- Kompensationsermittlung
- Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen
- Schutzgut Mensch:
- 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ – Lärmimmissionsprognose – vom 16.08.2013 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf das Plangebiet des Bebauungsplanes F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung betreffend zu folgenden Themen:
- Ermittlung der Schallemissions- und –immissionssituation für die in der Umgebung befindlichen Nutzungen (Methode der Geräuschkontingentierung)
- Darstellung der Vorbelastungen durch gewerblich genutzte Teilflächen
- Untersuchung des Schienenverkehrslärms der DB-Anlagen sowie des Straßenverkehrslärms der Dallgower Straße
- 1 fachgutachterliche Stellungnahme „Beurteilung zur Verkehrslärmsituation“ vom 27.03.2015 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die geplanten Sondergebietsflächen betreffend zu folgendem Thema:
- Vergleich der Verkehrslärmsituation im Bestand und gemäß Planung bzw. Inbetriebnahme des geplanten Einkaufszentrums
- 1 fachgutachterliche Stellungnahme „Beurteilung zur Verkehrslärmsituation“ vom 11.05.2015 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die geplanten Sondergebietsflächen betreffend zu folgendem Thema:
- Berechnung der Auswirkungen einer Tempo-30-Zone für den Straßenabschnitt der Dallgower Straße, Barkhausenstraße sowie teilweise der Leipziger Straße zur Konfliktminimierung der Verkehrslärmsituation
- 1 fachgutachterliche Stellungnahme „Beurteilung zur Verkehrslärmsituation“ vom 26.05.2015 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die geplanten Sondergebietsflächen betreffend zu folgendem Thema:
- Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse aus der Verkehrslärmuntersuchung vom 11.05.2015
- 1 Fachgutachten „Schalltechnisches Gutachten“ – Verkehrslärmprognose – Veränderte Verkehrsführung Leipziger Straße vom 23.02.2017 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf das Plangebiet des Bebauungsplanes F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung betreffend zu folgenden Themen:
- Untersuchung schalltechnischer Auswirkungen die mit der Öffnung der Leipziger Straße und der Errichtung des Einkaufszentrums in Verbindung stehen
- Ermittlung des Straßenverkehrslärms im Bestand, bei Öffnung der Leipziger Straße sowie bei Inbetriebnahme des Einkaufszentrums an den das Sondergebiet umgebenden Straßenabschnitten
- 1 Fachgutachten „Schalltechnisches Gutachten“ – Verkehrslärmprognose – Veränderte Verkehrsführung Leipziger Straße – 1. Ergänzung zum Gutachten vom 23.02.2017 vom 02.08.2017 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die Verkehrsflächen (Schwartzkopffstraße und Leipziger Straße) betreffend zu folgenden Themen:
- Betrachtung der Verkehrslärmsituation in der Schwartzkopffstraße und Leipziger Straße
- Beschreibung des Anspruches auf Schallschutz „dem Grunde nach“
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
gez. Heiko Müller Falkensee, 20. Januar 2018
Bürgermeister
Gutachten
Umweltbericht - Bestandsplan mit Fauna
Umweltbericht - Eingriffsregelung
Schalltechnische Untersuchung - Lärmimmissionsprognose
Schalltechnische Untersuchung - Verkehrslärmprognose
Schalltechnische Untersuchung - Verkehrslärmprognose, Ergänzung
Fachgutachterliche Stellungnahme (1): Beurteilung zur Verkehrslärmsituation
Fachgutachterliche Stellungnahme (2): Beurteilung zur Verkehrslärmsituation
Fachgutachterliche Stellungnahme (3): Beurteilung zur Verkehrslärmsituation
Stellungnahmen
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 10.10.2009
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 10.10.2011
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 10.09.2012
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 29.04.2014
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 30.04.2014
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 03.03.2015
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 07.04.2017
Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 24.04.2017
Landesumweltamt Brandenburg vom 20.01.2009
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10.10.2011
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10.09.2012
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 28.04.2014
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und verbraucherschutz vom 28.04.2014
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 18.02.2015
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 06.05.2015
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 18.05.2015
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 26.06.2015
Landesamt für Umwelt vom 07.04.2017
Landesamt für Umwelt vom 11.09.2017
lichen Be
-
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans F 21 „Nahversorgungszentrum Wachtelfeld“
(Auslegung vom 06.12.2017 bis 12.01.2018)
-
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes F 21, 1. Änderung „Nahversorgungszentrum Wachtelfeld“
(Auslegung vom 06.12.2017 bis 12.01.2018)
-
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“
(Auslegung vom 06.12.2017 bis 12.01.2018)
-
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“
(Auslegung vom 06.12.2017 bis 12.01.2018)
-
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“
(Auslegung vom 07.06.2017 bis 07.07.2017)
(Auslegung vom 04.05.2017 bis 19.05.2017)
-
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“
(Auslegung vom 05.04.2017 bis 10.05.2017)
-
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 12B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung
(Auslegung vom 06.03.2017 bis 06.04.2017)
-
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“
(Auslegung vom 06.03.2017 bis 06.04.2017)
-
Bürgerversammlung zum BebauungsplanF 42 "Zentrum Schwartzkopffstraße
Präsentation - vom 17.02.2015
-
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“
(Auslegung vom 18.03.2015 bis 20.04.2015)
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
F 91 „Schillerallee Südwest“
nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch;
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB
In der Zeit vom 06.02.2017 bis 06.03.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf F 91 „Schillerallee Südwest“ öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen eingegangen. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser Stellungnahmen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 91 „Schillerallee Südwest“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 4. Mai 2017 bis einschließlich 19. Mai 2017
gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a (3) Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
gez. Heiko Müller Falkensee, 14.04.2017
Bürgermeister
F 91 Begründung mit UmweltbelangenEnde der amtlichen Bekanntmachungen –
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit
vom 18. März 2015 bis einschließlich 20. April 2015
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 15 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr | 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
erneut öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum ausgelegten Entwurf abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zu folgenden Themenbereichen sind umweltbezogene Daten verfügbar:
Fachbericht zur Prüfung besonders geschützter Arten mit Untersuchung der besonders zu berücksichtigen Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Bewertung des Vorkommens von Vogelarten (insbesondere europäische Singvögel), Säugetieren (v.a. Fledermäuse); Amphibien/Reptilien (v.a Erdkröten) und Insekten (v.a. Wespen, Hummeln und Hornissen) hier: keine besonderen Betroffenheiten
Für das Verfahren wird gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
gez. Heiko Müller Falkensee, 18. Februar 2015
Bürgermeister