Brandenburg impft: Impfangebot wird ausgeweitet - Mehr Impfberechtigte im Alter bis 64 aus zweiter Priorität können Termine vereinbaren - Schreiben für Ältere

Falkensee, den 23. 02. 2021

Brandenburg weitet die Impfkampagne aus. Vor dem Hintergrund eingetroffener und angekündigter Lieferungen von Impfstoffen der Hersteller BioNTech, Moderna und AstraZeneca können ab dieser Woche mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger einen Impftermin vereinbaren. Darüber informierte das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Projektpartnern, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und dem DRK-Landesverband Brandenburg e.V., am 22. Februar 2021. Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlich gelieferten Impfdosen.

 

  • Alle über 80-Jährigen werden mit einem Brief über Impfangebot informiert
  • Personen im Alter bis 64 mit sehr hohem oder hohem Risiko können Impftermine vereinbaren
  • Ersatztermine für rund 9.000 über 80-Jährigen vereinbart
  • Möglichkeit der Online-Terminvergabe wird vorbereitet
  • Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet

 

Übersicht: Brandenburg weitet Impfangebot aus

Alle über 80-Jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert. Sie werden jahrgangsweise in den nächsten Wochen persönlich angeschrieben und erhalten eine Sonderrufnummer, mit der sie ihre Termine individuell vereinbaren können. Die ersten Briefe an die ältesten noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger werden Ende dieser Woche versendet. Hierzu wird auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen. In dem Schreiben wird eine spezielle Sonderrufnummer zur individuellen Terminvereinbarung mitgeteilt.

 

Alle Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung), können über einer Sonderrufnummer ihren Impftermin in einem Impfzentrum vereinbaren. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein ärztliches Zeugnis von einem Arzt bzw. einer Ärztin. Die Details werden auf dem Portal www.brandenburg-impft.de veröffentlicht.

 

Von den rund 9.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Mitte Januar bereits einen Impftermin in der 4. und 5. Kalenderwoche hatten, der aber aufgrund von unerwarteten Impfstoff-Lieferschwierigkeiten leider kurzfristig abgesagt werden musste, haben bereits rund 85 Prozent neue Impftermine. Allen, die telefonisch nicht erreicht werden konnten, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

 

Alle Beschäftigten, die unter 65 Jahre alt sind und zur ersten Stufe mit höchster Priorität gehören, können weiter über eine Sonderrufnummer ihre Termine für eine Impfung in einem Impfzentrum vereinbaren. Dazu gehören zum Beispiel Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko sowie Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dies benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung. Krankenhausbeschäftigte können in den Krankenhäusern geimpft werden.

 

Sobald das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung überarbeitet und die zentrale Online-Buchungs-Plattform www.impfterminservice.de entsprechend aktualisiert wurde, können auch im Land Brandenburg Impfberechtigte via Internet ihre Impftermine buchen. Das wird voraussichtlich ab Ende dieser Woche möglich sein. Die Plattform wird im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Bundesgesundheitsministeriums von der kv.digital GmbH entwickelt. Da es sich um eine bundesweite Online-Lösung handelt, ist eine passgenaue, spezifische Anpassung für das Land Brandenburg leider nicht möglich. Geplant ist, täglich ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Terminvergabe ergänzt.

 

Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet: Die KVBB wird Anfang März zunächst mit 5 Arztpraxen starten, in denen das Modellvorhaben „Impfen in Arztpraxen“ etabliert wird. Die Zahl der Praxen soll im März auf rund 50 erweitert werden. Damit werden die Forderung der KVBB und der Beschluss des Brandenburger Impfgipfels vom 18. Februar umgesetzt. Von diesen Impfungen profitieren vor allem Personen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen, bei denen ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Damit Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen sowie bei ärztlichen Hausbesuchen regelhaft durchgeführt werden können, muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung ändern.

 

Mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen: Die Erstimpfungen in allen 341 vollstationäre Senioren- und Altenpflegeheime werden in der ersten März-Woche abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass anschließend mobile Impfteams auch Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in teilstationären Einrichtungen, der Tagespflege und der ambulant betreuten Wohnformen für Ältere impfen.

 

Eine Übersicht der Impfangebote und weitere Informationen hat das Land Brandenburg auf seiner Internetseite zusammengestellt.