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Elternbeitragsbefreiung für städtische Kitas: Anträge können ab sofort gestellt werden

Falkensee, den 10. 02. 2021

 

Mit der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind Eltern von Kita-Kindern nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Für diejenigen, wo dies nicht möglich ist, verbleibt es jedoch bei der Betreuungsmöglichkeit in der Kita. Das Land übernimmt – wie bereits beim Lockdown im Frühjahr – Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt.

 

Ab sofort können alle Eltern, die ihre Kinder ganz oder teilweise zu Hause betreuen, obwohl die Kindertagesstätte geöffnet hat,  einen Antrag auf Erlass der Elternbeiträge stellen. Der Erlass der Hortbeiträge erfordert keinen Antrag. Die betroffenen Eltern bekommen die Information hierzu direkt vom Fachbereich Kindertagesbetreuung der Stadt Falkensee.
 

Informationen zur Notfallbetreuung in Schule und Hort sind hier zu erhalten.

 
 
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