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Antragsformulare für die Notfallbetreuung in Horten und Grundschulen

Falkensee, den 11. 01. 2021

Seit dem 4. Januar 2021 sind der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb untersagt.

Die folgenden Informationen betreffen nur die Notfallbetreuung in Schule und Hort::

 

Die Personensorgeberechtigten können einen Antrag auf Notfallbetreuung in Schule und Hort bei der Stadt Falkensee stellen. Die Stadt Falkensee entscheidet auch für Kinder, die in Horteinrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden.

 

Voraussetzungen:

  • Das Kind ist in der 1. bis 4. Jahrgangsstufe.
  • Beide Eltern sind in einem systemrelevanten Bereich berufstätig und häuslich abwesend (kein Homeoffice zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
  • Oder: Ein Elternteil ist im stationären oder ambulanten medizinischen Bereich oder in der Pflege tätig. In diesen Fällen können auch Kinder der 5. und 6. Klasse Betreuung erhalten.

Die Eltern müssen mit dem Antrag auch Arbeitgebernachweise einreichen. Bitte beachten Sie, dass der bewilligte Antrag in der Schule vorgezeigt wird und im Hort, sofern eine Hortnotfallbetreuung erforderlich ist, abgegeben werden muss.

 

Für Schüler und Schülerinnen der 1. bis 4. Klassen mit einem Notbetreuungsanspruch wird eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Diese umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufen des jeweils regulären Schultages.

 

Der Hort organisiert für die Kinder der 1. bis 4.  Jahrgangsstufen eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung (bei Bedarf Frühhortbetreuung und Betreuung nach der regulären Schulzeit).

 

Anfragen können gerne an oder gerichtet werden.

 
 
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