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Bürgerentscheid zum Bau eines Hallenbades – Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des Hallenbades

Falkensee, den 29. 10. 2020

Mit dem Ziel des Baus eines Hallenbades gab es in Falkensee mehrere Unterschriftensammlungen, einen Einwohnerantrag und eine flächendeckende Befragung der Einwohnerschaft. Diese Formen der Bürgerbeteiligung erforderten abschließend eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung in der Sache. Die Entscheidung, ein Hallenbad zu bauen, wurde aber durch die Stadtverordneten nicht getroffen. Daher wurde im Frühjahr ein Bürgerbegehren durchgeführt. Dieses Bürgerbegehren und der nun bevorstehende Bürgerentscheid am 15. November 2020 haben die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

 

Auf ihrer Sitzung am 28. Oktober 2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine Gegenüberstellung aller vorgetragenen Pro- und Contra-Argumente zum Bau des geplanten Hallenbades auf der Internetseite der Stadt Falkensee darzustellen. Daher haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die aus ihrer Sicht wichtigen Vor- bzw. Nachteile des Hallenbades per E-Mail an oder postalisch an die Stadt Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee zu senden. Die Einreichung der Argumente ist bis Mittwoch, 4. November 2020 möglich.

 

Unter www.falkensee.de/hallenbad können sich Interessierte umfassend zum Projekt Hallenbad, seiner bisherigen Entwicklung, den zugehörigen Planungen sowie zum Umfang des Bauvorhabens, für das im November 2019 die Baugenehmigung durch den Landkreis Havelland erteilt wurde, informieren. Weitere Informationen zum Bürgerentscheid am 15. November 2020 sind unter www.falkensee.de/buergerentscheid zu finden.

 
 
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