Corona-Eindämmung: Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel - schärfere Corona-Maßnahmen bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte

Falkensee, den 16. 10. 2020

Ministerpräsident Dietmar Woidke sieht durch den gestrigen intensiven Austausch zwischen Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Brandenburger Linie im Grundsatz bestätigt. Bis in die Abendstunden hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und die Vertreter der Bundesländer im Kanzleramt beraten.


Angesichts der nach den Sommermonaten seit einigen Wochen wieder deutlich ansteigenden Corona-Infektionszahlen hatte Brandenburg seine Corona-Regeln bereits am 11. Oktober mit der aktualisierten Umgangsverordnung verschärft. Damit hat die Landesregierung einige Aspekte des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses bereits umgesetzt.


In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb eines Tages um 144 erhöht. Brandenburgs 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt heute bei 23,9. Am 6. Oktober, dem Tag des letzten Kabinettsbeschlusses, waren es 9,7 und eine Woche zuvor 5,3 - im Sommer lag der Wert in manchen Wochen unter 1. Mit Cottbus hat nun auch in Brandenburg erstmals eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten und gilt damit als Risikogebiet. Auch die Landkreise Prignitz und Oder-Spree liegen bereits über dem Wert 40.


Zu den Festlegungen vom 11. Oktober gehören die strengeren Obergrenzen für private Feiern und eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern auftreten. Ab 50 Neuinfektionen gibt es noch stärkere Begrenzungen.


Mit dem gestrigen Beschluss werden die bisherigen Brandenburger Festlegungen weiter konkretisiert und auf einige Bereiche ausgeweitet. Das Kabinett wird sich damit voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung am Dienstag befassen und weitere Schritte beschließen. Die bestehende Verordnung soll entsprechend angepasst werden. Dazu gehören:


Ab Inzidenz 35:

  • Einführung einer ergänzenden Maskenpflicht in Räumen, aber auch im Freien, wo eine höhere Übertragungsgefahr besteht bzw. Abstände nicht eingehalten werden können (dies ist in Brandenburg bereits größtenteils festgelegt)
  • Prüfung der Einführung einer Sperrstunde
  • Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen reduzieren
  • Private Feiern: 25 Teilnehmer öffentlicher Raum, 15 im privaten Raum (in Brandenburg bisher 50 bzw. 25)

 

Ab Inzidenz 50:

  • Einführung Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
  • Einführung einer Sperrstunde ab 23 Uhr für Gastronomie, Bar und ähnliche Einrichtungen
  • Begrenzung von Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer
  • Private Feiern bis maximal 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie maximal 10 Personen aus maximal 2 Hausständen im privaten Raum

 

Sofern der regionale Anstieg bis 10 Tage nach erstmaligen Überschreiten der Grenzwerte nicht gebremst werden kann, werden weitere Einschränkungen festgelegt (z. B. Kontaktbeschränkungen auf 5 Personen oder 2 Hausstände)


Kontrovers diskutiert wurde die Einschränkung der touristischen Beherbergung für Reisende aus Risikogebieten (Beherbergungsverbot). Hier gibt es weiter keine bundesweit einheitliche Regelung. Bund und Länder werden die Entwicklungen nach den Herbstferien auswerten und auf dieser Grundlage weiter nach einem einheitlichen Verfahren suchen. Brandenburg wird an der geltenden Einschränkung festhalten, die die Landesregierung bereits Ende Juni beschlossen hatte und der sich weitere Länder nach Beratung mit der Bundesregierung am 7. Oktober angeschlossen hatten.