Bürgerentscheid zum Hallenbad am 15. November 2020

Falkensee, den 05. 10. 2020

Am Sonntag, 15. November 2020 wird in Falkensee ein Bürgerentscheid zum Bau eines Hallenbades durchgeführt. An der Abstimmung dürfen alle abstimmungsberechtigten Falkenseerinnen und Falkenseer teilnehmen.

 

Was ist ein Bürgerentscheid und wie läuft er ab?

Bei einem Bürgerentscheid ist eine konkrete Frage zu beantworten. Die Frage lautet am 15. November 2020: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Falkensee die durch den Landkreis Havelland im Jahr 2019 erteilte Baugenehmigung nutzt und ein Hallenbad baut?"

 

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Spricht sich die Mehrheit der abstimmungsberechtigten Einwohnerschaft beim Bürgerentscheid für den Bau des Hallenbades aus und wird das notwendige Quorum erreicht, ist die Entscheidung gefallen und der Bau des Hallenbades kann beginnen. Das notwendige Quorum wird erreicht, wenn 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten mit „Ja“ stimmen. Abstimmen kann, wer am Abstimmungstag Deutsche/r oder EU-Bürger/in ist, das 16. Lebensjahr vollendet und in Falkensee seinen/ihren ständigen Wohnsitz hat. Der Bürgerentscheid ist vom Ablauf her vergleichbar mit einer Wahl. Es werden Abstimmungslokale eingerichtet, die weitgehend den gewohnten Wahllokalen entsprechen. Am Abstimmungstag sind die Abstimmungslokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

 

Wie bei Wahlen ist auch die Abstimmung per Brief möglich. Die Abstimmungsunterlagen können in Kürze per Brief, online oder persönlich beantragt werden. Mit Öffnung des Briefabstimmungslokales (voraussichtlich ab Montag, 12. Oktober 2020) können diese auch persönlich im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 abgeholt werden oder sie werden zugeschickt. Mit der Abstimmung per Brief wird es möglich, trotz Corona und ohne unnötige Kontakte im Abstimmunsglokal am Bürgerentscheid teilzunehmen und die Entscheidung zum Bau des Hallenbades zu unterstützen.

 

 

Für Fragen steht das Team um Wahlleiter Mathias Techen unter der Rufnummer 03322 281575 oder per E-Mail unter gern zur Verfügung.

 

Abstimmungshelferinnen und -helfer gesucht

Für den Bürgerentscheid am 15. November 2020 werden wieder Abstimmungshelferinnen und -helfer benötigt. 

 

Gesucht werden Vorsitzende sowie Stellvertreter und Beisitzer für die Besetzung der Abstimmungslokale und der Briefabstimmungslokale in Falkensee. Als Dankeschön erwartet die Helfenden neben dem Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro (Vorsitz), 50 Euro (Stellvertretung) oder 40 Euro (Beisitz) wieder eine limitierte Falkensee-Tasse mit einem neuen Motiv. Mitmachen kann, wer Deutsche/r oder EU-Bürger/in ist, das 16. Lebensjahr vollendet und in Falkensee seinen/ihren ständigen Wohnsitz hat.


Sollten Sie Interesse an der Mitarbeit in einem der vielen Falkenseer Abstimmungslokale haben, melden Sie sich bitte im Fachbereich Wahlen der Stadt Falkensee unter der Telefonnummer 03322 281237 oder per E-Mail an . Zur Anmeldung kann auch ganz einfach das Online-Formular verwendet werden.

 

Allgemein

Mit dem Ziel des Baus eines Hallenbades gab es in Falkensee mehrere Unterschriftensammlungen, einen Einwohnerantrag und eine flächendeckende Befragung der Einwohnerschaft. Diese Formen der Bürgerbeteiligung erforderten abschließend eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung in der Sache. Die Entscheidung, ein Hallenbad zu bauen, wurde aber durch die Stadtverordneten nicht getroffen. Das im Frühjahr durchgeführte Bürgerbegehren für den Bau eines Hallenbades ist mit Schreiben vom 15. September 2020 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland als zulässig eingestuft worden. Auf der Stadtverordnetenversammlung am 23. September stimmten die Stadtverordneten der Durchführung eines Bürgerentscheides am 15. November 2020 zu.

 

Bild zur Meldung: Bürgerentscheid zum Hallenbad am 15. November 2020