Antragsformulare zur Notfallbetreuung

Falkensee, den 14. 05. 2020

Für Kinder von Eltern bestimmter Berufsgruppen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, wird durch die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Kindertagesbetreuung eine Notfallbetreuung sichergestellt. Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung ist, dass die Sorgeberechtigten keine Betreuung ihres Kindes organisieren können. Es bleibt der Vorrang der häuslichen Betreuung.

 

Diese Regelung, wurde ab 27. April für berufstätige Eltern in kritischen Infrastrukturen ausgeweitet, wenn ein Elternteil in einer definierten Berufsgruppe arbeitet. Der Notfall-Betreuungsanspruch besteht zudem – unabhängig von einer Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen – für Alleinerziehende, wenn eine häusliche oder private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

 

Zu den kritischen Infrastrukturbereichen gehören Tätigkeiten:

  1. im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
  2. als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,
  3. zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  4. bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  5. der Rechtspflege,
  6. im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
  7. der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  8. der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
  9. als Lehrerin oder Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
    der Medien (incl. Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  10. in der Veterinärmedizin,
  11. für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal
  12. Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

 

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist.

 

 

Bild zur Meldung: Antragsformulare für die Notfallbetreuung