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Land Brandenburg regelt Beitragsfreiheit

Falkensee, den 26. 03. 2020

Alle Eltern, die ihr Kind/ihre Kinder nicht in der Notbetreuung untergebracht haben, müssen ab April für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und der Kinderpflegestellen keine Beiträge zahlen. Hierfür ist es nicht notwendig, dass die Eltern einen besonderen Antrag bei der Stadt stellen. Eltern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, stellen die Zahlung für den Monat April bitte ein. 

 

Die Information, welche Kinder nicht in der Notbetreuung sind, liegen dem Fachbereich Kindertagesbetreuung vor. Die Beiträge werden, zunächst für den Monat April, storniert. Die Stadtverwaltung Falkensee bittet um Geduld bei der Abarbeitung. Fragen können jederzeit gerne an die E-Mailadresse kita@falkensee.de gerichtet werden. In Falkensee werden über 2000 Kinder in 17 städtischen Kitaeinrichtungen und in über 40 Tagespflegestellen betreut. Gegenwärtig nehmen rund 100 Mädchen und Jungen einen Notfallplatz in den städtischen Kitas in Anspruch.

 

Wer sein Kind in einer Kindertagesstätte eines freien Trägers untergebracht hat, wendet sich bitte an diesen Träger. Das Land hat entschieden, alle Träger von Kindertagestätten, die keine Beiträge erheben werden, zu entschädigen.

 

Eltern, die in eine besondere Lage kommen, weil sich deren Einkommen drastisch verringert, können einen Antrag auf Erlass des Beitrages beim jeweiligen Kitaträger stellen. Diese Regelung gilt seit August des vergangenen Jahres und gilt auch weiterhin.

 

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