Feuerwerk zu Silvester – Sicher ins neue Jahr
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel ist ausschließlich am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 erlaubt. Feuerwerk darf zudem nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeeinrichtungen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich verboten. Feuerwerksbatterien und sonstige pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht auf öffentlichen Wegen und Straßen gezündet werden, um den Verkehr sowie unbeteiligte Personen nicht zu gefährden. Nach dem Abbrennen ist der entstandene Müll vollständig einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wer außerhalb des genannten Zeitraums ein Feuerwerk veranstalten möchte, benötigt eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Falkensee (Telefon 03322 281300, E-Mail ).
Hinweise der Feuerwehr
Die Feuerwehr bittet zusätzlich um Beachtung folgender Sicherheitsregeln:
Feuerwerkskörper ausschließlich gemäß Gebrauchsanweisung verwenden
Feuerwerk nur im Freien und mit ausreichendem Sicherheitsabstand zünden
Feuerwerkskörper nicht in der Hand halten und nicht aus Fenstern oder von Balkonen werfen
Keine Manipulation oder Eigenbauten an Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, dürfen keinesfalls erneut entzündet werden
für den Brandfall Löschmittel (z. B. Eimer Wasser oder Feuerlöscher) bereithalten
Bei Bränden oder Unfällen ist umgehend der Notruf 112 zu wählen.
Bürgermeister Heiko Richter:
„Ich würde mich freuen, wenn die Menschen in unserer Stadt mit entsprechender Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme Silvester feiern. Insbesondere mit Blick auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt wünsche ich allen einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.