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Neuwahl der Schöffen für 2024 für das Amtsgericht Nauen und Landgericht Potsdam - Schriftliche Interessenbekundung bis 28. Februar 2023 möglich

Falkensee, den 21. 02. 2023

Für die am 1. Januar 2024 beginnende neue Amtsperiode werden aus der Stadt Falkensee sieben Personen als Schöffen gesucht, die am Amtsgericht Nauen und Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihr Interesse an der Ausübung des Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum  28. Februar 2023 bei der Stadt Falkensee, Fachbereich Recht/Immobilien, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee schriftlich bekunden. Zur Bewerbung ist ein formgemäßes Bewerbungsformular und eine „Erklärung“ (siehe weitere Informationen/Downloads) einzureichen. 


Für die Vorschlagsliste werden nachstehende Informationen benötigt:

  • Familienname,
  • Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
  • Vorname,
  • Geburtsort, bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
  • Geburtstag,
  • Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereiches,
  • Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Interessenten müssen in Falkensee wohnen, dürfen bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und bis zum Beginn der Amtsperiode das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sie müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Nicht gewählt werden dürfen diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind und die in Vermögensverfall geraten sind. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 03322 281132.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Schöffen werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee – voraussichtlich im Mai 2023 – beraten und beschließen wird. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt letztendlich durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes Nauen.

 

Bild zur Meldung: Logo zur Schöffenwahl 2023

 
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