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Land Brandenburg: Entlastung bei den Kita-Beiträgen

Falkensee, den 06. 01. 2023

Viele Familien stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Lebensunterhalt mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu bestreiten, insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiekosten aufgrund der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. Betroffen sind nicht nur Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder über geringe Einkommen verfügen, sondern auch Familien mit mittleren Einkommen erleben mit ihren Kindern deutliche finanzielle Einschnitte aufgrund steigender Kosten in vielen Lebensbereichen. Um diesen Eltern und Kindern schnell und direkt zu helfen werden sie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung entlastet. Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und in Kindertagespflegestellen sind Bildungsangebote, die allen Kindern auch in der aktuellen Krisensituation offenstehen müssen. Deshalb wird die Elternbeitragsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 auf Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (bis 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) werden die Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum differenziert nach Betreuungsumfang auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.

 

Ab 1. Januar 2023:

  • Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt.
  • Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden.

 

Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.

 

Das Land Brandenburg hat am 16. Dezember 2022 die Ausweitung der Beitragsfreiheit in den Kitas und Horten beschlossen. Folgende Regelungen sind ab 1. Januar 2023 in Kraft getreten:

  • erweiterte Beitragsfreiheit für alle Eltern, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro verfügen
  • Festlegung von Höchstbeitragsgrenzen bei einem verfügbaren Jahreshaushaltsnettoeinkommen von über 35.000 Euro bis 55.000 Euro
  • Festlegung von Zusatzbeiträgen bei Betreuungszeiten von über 8 Stunden täglich.

Anpassung der Beitragsberechnung

Aufgrund der landesrechtlichen Anpassungen muss die Beitragsberechnung durch die Stadt umgestellt werden. Informationen zu den von den Eltern benötigten Unterlagen erhalten diese gesondert. Die Neuberechnungen bzw. die erforderlichen Vergleichsrechnungen führen dazu, dass die Kita-/Hortbescheide für das Jahr 2023 nicht zeitnah erstellt werden können. Sofern aufgrund von Daueraufträgen oder Lastschrifteinzügen Kita- bzw. Hortbeiträge gezahlt werden, erfolgt dies im Sinne einer Vorauszahlung - ohne rechtliche Anerkennung eines festgelegten Kitabeitrages 2023 durch einen Bescheid. Zu viel gezahlte Beiträge werden mit Vorliegen des neuen Beitragsbescheides verrechnet, informiert das Schulamt der Stadt Falkensee.

 

Bild zur Meldung: (Quelle Land Brandenburg)

 
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