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Landkreis Havelland: Leistungen nach SGB II und SGB XII für ukrainische Geflüchtete

Falkensee, den 19. 05. 2022


Ukrainische Geflüchtete, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen, beziehen diese bisher entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zum 1. Juni 2022 soll nun eine gesetzliche Regelung getroffen werden, die den Übergang ins Regelsystem festlegt. Die betroffenen Personen sollen dann Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II und SGB XII) beantragen können. Die Kreisverwaltung bereitet sich bereits auf diese Umstellung vor, um für Geflüchtete aus der Ukraine die Gewährleistung von Leistungen zum Lebensunterhalt weiterhin sicherzustellen. Hierzu stimmt sich das Amt für Ausländerangelegenheiten mit den drei Jobcentern in Falkensee, Nauen und Rathenow sowie dem Sozialamt ab.

 

Erwerbsfähige Ukrainer bis 67 Jahre, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, bekommen den Leistungsantrag SGB II per Post zugesendet. Alternativ kann der Antrag auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/jobcenter/ukraine-informationen heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden. Die Anträge können anschließend per Post, E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung bei den Jobcentern in Falkensee, Nauen und Rathenow eingereicht werden.

 

Erreichbarkeit der drei Jobcenter zur Terminvereinbarung:

 

Jobcenter Falkensee

Jobcenter Nauen

Jobcenter Rathenow

Bahnstraße 8-12,

14612 Falkensee

Waldemardamm 3,

14641 Nauen

Berliner Straße 15,

14712 Rathenow

Tel.: 03321 4039749
Fax: 03321 403 9881

Tel.: 03321 403 9629   Fax: 03321 403 9883

Tel.: 03385 551 9863       

Fax: 03385 551 9885

E-Mail:

Jobcenter-Falkensee@havelland.de

 

E-Mail:

Jobcenter-Nauen@havelland.de

E-Mail:

Jobcenter-Rathenow@havelland.de


Online-Terminvereinbarung: https://www.havelland.de/jobcenter/online-termin-und-service-hotline/

 

Anträge auf Leistungen zum Lebensunterhalt für Erwerbsunfähige, Altersrentner und minderjährige Kinder ohne Begleitung der Eltern entsprechend des SGB XII sind per Post, per E-Mail an soziale-leistungen@havelland.de oder persönlich im Sozialamt einzureichen. Alternativ kann der Antrag auch in den Pflegestützpunkten in Falkensee (03321/4036823), Nauen (03321/4036823) und Rathenow (03385/5516828) eingereicht werden. Dort erhalten die Hilfesuchenden auch Hilfe bei der Antragstellung – um Terminvereinbarung wird gebeten.

 

Antragsformular SGB XII: https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/amt50/formulare/Antrag_auf_Gewaehrung_von_Sozialhilfe_nach_dem_SGB_XII.pdf

 

Darüber hinaus können auch weitere Hilfen nach dem SGB XII (z.B. Hilfe zur Pflege) sowie Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) beim Sozialamt beantragt werden.

 

Bis zu einer Leistungsentscheidung im SGB II bzw. SGB XII werden vorübergehend weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt. Unterschiedliche Leistungshöhen zwischen den Leistungssystemen werden mit der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII ausgeglichen. Voraussetzung für eine schnelle Leistungsauszahlung ist die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut in Deutschland bzw. im SEPA-Raum. Alle betroffenen erwerbsfähigen Personen erhalten zudem zeitnah einen Termin in der Arbeitsvermittlung, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu besprechen. Das gleiche Verfahren ist künftig auch für Personen mit einer Fiktionsbescheinigung vorgesehen. Hierzu werden die drei Jobcenter gesonderte Informationen bereitstellen, sobald alle formellen Fragen geklärt sind.

 

 
 
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