Corona-Verordnung in Brandenburg: 2G-Plus in der Gastronomie - FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV - Ausnahmen für Kinder und Jugendliche - Keine Einschränkungen für „geboosterte“ Personen

Falkensee, den 14. 01. 2022

 

Die Landesregierung wird die Vereinbarungen aus der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom 7. Januar 2022 um. Die entsprechenden Änderungen in der Eindämmungsverordnung werden voraussichtlich am heutigen Freitag beschlossen und sollen am Montag,  17. Januar 2022 in Kraft treten. Auf diesen Zeitplan und inhaltliche Kernpunkte soll sich das Kabinett heute (14. Januar 2022) verständigen. Mit der aktualisierten Verordnung soll festgelegt werden (wobei Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bei den einzelnen Punkten vorgesehen sind):

  • Für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster") erhalten haben, gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen.
  • Für Gaststätten, Bars und Kneipen soll die 2G-Plus-Regel eingeführt werden. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt (für „Geboosterte" ist kein Testnachweis notwendig).
  • Sofern Veranstalter z. B. von Kulturveranstaltungen vom optionalen 2G-Plus-Modell Gebrauch machen, ist auch dort für Personen mit Auffrischungsimpfung kein Testnachweis erforderlich.
  • Künftig soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gelten.

 

Details zur aktualisierten Verordnung (u. a. konkrete Ausnahmeregeln für Kinder und Jugendliche) werden im Anschluss an die Sondersitzung des Kabinetts auf der Landesseite www.brandenburg.de kommuniziert.

 

Die Zahl der Infektionen ist in den letzten Tagen bundesweit und damit auch in Brandenburg wieder deutlich angestiegen. Die 7-Tagesinzidenz steht bei 503,3.

 

Corona-Erkrankungen im Havelland

Laborbestätigte COVID-19-Fälle insgesamt: 14.284

Anteil der Verstorbenen: 221

7-Tages-Inzidenz: 558,60

(Stand: 14. Januar 2022, Quelle LAVG )