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Landkreis Havelland informiert: Kinderfreizeitbonus für Familien ab August

Falkensee, den 01. 07. 2021

 

Auch im Landkreis Havelland können Kinder und Jugendliche, die aus einkommensschwachen Familien kommen, vom bundesweiten Kinderfreizeitbonus profitieren. Die Höhe des vom Deutschen Bundestag am 11. Juni beschlossenen Kinderfreizeitbonus beträgt 100 Euro pro Kind und kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Auf Sozialleistungen? wird die Einmalzahlung nicht angerechnet.

 

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern unter 18 Jahren, für die Kindergeld bezogen wird. Außerdem müssen die Familien entweder Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe nach SGB XII, Grundsicherung nach dem SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht beziehen.

 

Familien, die bereits Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch als Einmalzahlung im August von der Familienkasse. Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten und der Familienkasse noch nicht bekannt sind, müssen einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen. Dieser kann ab Anfang Juli auf der Homepage der Familienkasse heruntergeladen werden.

 

Dem ausgefüllten Antrag sind geeignete Nachweise über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021 beizulegen. Dies kann zum Beispiel eine Kopie des Bewilligungsbescheids sein. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein.

 
 
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