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Winterwetter in der Gartenstadt: Wichtige Hinweise zum Räumen von Schnee und Streuen bei Glätte

Falkensee, den 05. 02. 2021

Wenn der Winter in Falkensee Einzug hält, bedeutet dies nicht nur Schneespaß für Klein und Groß. Die gefährliche Seite des Winters bekommen häufig Verkehrsteilnehmende zu spüren. Damit sich die Falkenseerinnen und Falkenseer bei Schnee und Eis sicher in unserer Stadt fortbewegen können, sind alle Anwohnenden angehalten, ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen. Grundsätzlich sind Gehwege vor Grundstücken schnee- bzw. eisfrei zu halten, so dass Personen keinen Schaden nehmen. Für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze hat die Stadt Falkensee einen Winterdienst beauftragt. Entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse ist der Winterdienst auf Gehwegen und Fahrbahnen von den Anliegenden durchzuführen. Die Reinigungsklassen sind auf der Internetseite der Stadt Falkensee unter www.falkensee.de/winterdienst einsehbar.

 

Grundsätzlich gilt, dass in der Zeit von 7 bis 20 Uhr ist gefallener Schnee und Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen sind. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Anliegende sind verpflichtet, den Gehweg in einer Mindestbreite von einem Meter von Schnee freizuhalten. Sollte kein separater Gehweg vorhanden sein, muss in jedem Fall ein 1,00 Meter breiter Streifen freigehalten werden. Dieser Streifen kann sich sowohl auf der Fahrbahn als auch am Grundstück (Seitenbereich) befinden. In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) beträgt die Breite 1,50 Meter. Bei Eis- und Schneeglätte ist auf den Gehwegen zu streuen. Die Verwendung von Salz oder anderer ökologisch verträglicher, auftauender Stoffe ist nur in klimatischen Ausnahmen, zum Beispiel bei Eisregen, an besonders gefährlichen Stellen (z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstrecken) sowie an Hydranten und Absperrschiebern erlaubt. Der Schnee ist am Gehweg- bzw. am Fahrbahnrand so zu lagern, dass er den Verkehr nicht gefährdet. Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

 

Bitte informieren Sie sich zu allen Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst der Stadt Falkensee unter www.falkensee.de/winterdienst. Um Gefahrensituationen möglichst gering zu halten, bittet die Stadt Falkensee alle Bürgerinnen und Bürger sich rechtzeitig auf die winterlichen Verhältnisse einzustellen und sich besonders im Straßenverkehr vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.

 
 
See bei schönem Wetter