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Bürgerentscheid zum Bau eines Hallenbades am 15. November 2020

Falkensee, den 06. 11. 2020

Am Sonntag, 15. November 2020 findet die Abstimmung zum Bürgerentscheid über den Bau eines Hallenbades in Falkensee statt. Mit dem Bürgerentscheid soll die abschließende und verbindliche Entscheidung zum Bau des Hallenbades in Falkensee fallen. Anders als bisher entscheidet jetzt aber die Bürgerschaft mit dem Bürgerentscheid direkt und nicht mehr die Stadtverordnetenversammlung.

 

Mit dem Ziel des Baus eines Hallenbades gab es in Falkensee mehrere Unterschriftensammlungen, einen Einwohnerantrag und eine flächendeckende Befragung der Einwohnerschaft. Diese Formen der Bürgerbeteiligung erforderten abschließend eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung in der Sache. Die Entscheidung, ein Hallenbad zu bauen, wurde aber durch die Stadtverordneten nicht getroffen. Das im Frühjahr durchgeführte Bürgerbegehren und der bevorstehende Bürgerentscheid am 15. November 2020 hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Spricht sich die Mehrheit der stimmberechtigten Einwohnerschaft beim Bürgerentscheid für den Bau des Hallenbades aus und wird das notwendige Quorum erreicht, ist die Entscheidung gefallen und der Bau des Hallenbades kann beginnen. Das notwendige Quorum wird erreicht, wenn 25 Prozent der Stimmberechtigten mit „Ja“ stimmen. Selbstverständlich werden nur die gültigen Stimmen gewertet.

 

Der Bürgerentscheid ist vom Ablauf her vergleichbar mit einer Wahl. Es werden Abstimmungslokale eingerichtet, die weitgehend den gewohnten Wahllokalen entsprechen. Am Abstimmungstag sind die „Wahllokale“ von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Wer am Abstimmungstag verhindert ist und ein Abstimmungslokal nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag einen entsprechenden Abstimmungsschein (Briefabstimmungsunterlagen) zugeschickt. Ein Abstimmungsschein berechtigt, an der Briefabstimmung teilzunehmen bzw. am Abstimmungstag in einem beliebigen Abstimmungslokal die Stimme abzugeben.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Abstimmungsscheins kann schriftlich (Stadt Falkensee, Bürgeramt, Poststraße 31, 14612 Falkensee), über das Online-Formular oder persönlich im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 erfolgen. Für die Beantragung eines Abstimmungsscheins sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift. Der Antrag kann auch durch eine andere Person gestellt werden, wenn die schriftliche Vollmacht der bzw. des Abstimmungsberechtigten vorliegt.

 

Noch bis zum 13. November 2020 können im Briefabstimmungsbüro im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 Briefabstimmungsunterlagen persönlich abgeholt werden oder auch direkt vor Ort eine Stimmenabgabe erfolgen. Am Freitag, 13. November ist das Briefabstimmungsbüro im Bürgeramt bis 18 Uhr geöffnet.

 

Für Fragen zum Bürgerentscheid steht zudem das Team des Fachbereichs Wahlen um Wahlleiter Mathias Techen telefonisch unter 03322 281575 oder per E-Mail an gern zur Verfügung.

 

Unter www.falkensee.de/hallenbad besteht die Möglichkeit, sich umfassend zum Projekt Hallenbad, seiner bisherigen Entwicklung, den zugehörigen Planungen sowie zum Umfang des Bauvorhabens, für das im November 2019 die Baugenehmigung durch den Landkreis Havelland erteilt wurde, wie auch über die Pro- und Contra-Argumente zu informieren.

 

Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt Visualisierung des Schwimmbeckens (BAUCONZEPT® PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH).

 
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