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Beherbergungsverbot ausgesetzt

Falkensee, den 19. 10. 2020

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dazu sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir leben in einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem staatliches Handeln stets durch die Gerichtsbarkeit überprüft werden kann. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, diese Entscheidung wird selbstverständlich akzeptiert. Das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risiko-Gebieten ist damit seit Freitag, 16. Oktober 2020 in Brandenburg ausgesetzt. Die Umgangsverordnung des Landes wird unverzüglich nach Beschlussfassung im Kabinett am kommenden Dienstag entsprechend angepasst.“

 
 
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