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Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln im öffentlichen Bereich

Falkensee, den 26. 08. 2020

Um Unkraut zu vernichten greifen viele Hobbygärtner zu Unkrautvernichtern. Doch diese sind längst nicht überall erlaubt und ihr Einsatz nicht immer sinnvoll. Was viele nicht wissen: Das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) erlaubt den Einsatz von zugelassenen Unkrautvernichtern nur auf Flächen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Auf versiegelten Flächen wie Gehwegen, einer gepflasterten Auffahrt oder Terrassen dürfen Pflanzenschutzmittel generell nicht verwendet werden, informiert der Fachbereich Grünflächen der Stadt Falkensee. Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 
 
See bei schönem Wetter