RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Landkreis informiert: Verlängerung für vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung

Falkensee, den 02. 07. 2020

Die Bundesregierung verlängert die im Sozialschutzpaket 1 getroffenen Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bis zum 30. September 2020.

 

Ursprünglich waren die Regelungen vom März dieses Jahres bis zum 30. Juni 2020 begrenzt.

 

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führen in einzelnen Branchen dazu, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Um Leistungen schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen, hat der Bund Ende März 2020 das Sozialschutzpaket 1 in Kraft gesetzt.

 

Damit wurden unter anderem folgende Erleichterungen für Antragstellungen im SGB II ab dem 1. März bis zum 30.Juni 2020 beschlossen:


•    befristetes Aussetzen der Vermögensprüfung für einen Zeitraum von sechs Monaten, sofern die antragstellende Person erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen;
•    befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für einen Zeitraum von sechs Monaten.

 

Mit Rechtsverordnung hat die Bundesregierung nunmehr den Zeitraum eines erleichterten Zugangs zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende um drei Monate bis zum 30. September 2020 verlängert. Die erleichterten Bedingungen gelten somit für alle Erstantragstellungen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September 2020.

 

Zur Antragstellung und für ein erstes Gespräch stehen die Jobcenter im Landkreis Havelland telefonisch unter 03321/403-9629 (Nauen), 03321/403-9749 (Falkensee) und 03385/551-9863 (Rathenow) zur Verfügung. Weitere Informationen und die jeweiligen Zuständigkeiten der einzelnen Standorte sind auf der Homepage des Landkreises unter www.jobcenter-havelland.de (unter „Service“ und dann „Zuständigkeiten“) zu finden.

 

Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiterbewilligt. In diesen Fällen muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Ab dem 1. September 2020 ist die Einreichung von Weiterbewilligungsanträgen für eine nahtlose Leistungsgewährung wieder zwingend erforderlich.

 

Aufgrund der bestehenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden die dafür nötigen Formulare vorübergehend bis zum Jahresende 2020 unaufgefordert vom zuständigen Jobcenter zugesandt. Darüber hinaus können Unterlagen jederzeit auf der Homepage des Landkreises unter www.jobcenter-havelland.de heruntergeladen werden.

 

 
 
See bei schönem Wetter