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Neue Allgemeinverfügung ermöglicht zur Notfallbetreuung auch eine eingeschränkte Regelbetreuung

Falkensee, den 29. 05. 2020

Der Landkreis Havelland erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die den Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung für alle Eltern im Landkreis ermöglicht. Des Weiteren dürfen Tagespflegepersonen im Havelland ab dem 25. Mai 2020 ihre Tätigkeit wieder im vollen Umfang aufnehmen. Die Regelungen zur Notfallbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen bestehen weiter fort.

 

Am Mittwoch, 20. Mai 2020, veröffentlichte das Land Brandenburg eine aktualisierte Eindämmungsverordnung und erleichtert so den Zugang zur Betreuung in Kindertagesstätten.

 

Der Landkreis Havelland hat folglich eine Allgemeinverfügung erlassen, die den weiteren eingeschränkten Betrieb regelt. So sollen ab den 2. Juni 2020 möglichst viele Kinder an fünf Tagen in der Woche betreut werden. Die Kindertagesstätten müssen sich dazu an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg halten.  Die neue Gruppengröße ist in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegt, maximal dürfen sich 18 Kinder über drei Jahren und bis zu 10 Kinder unter drei Jahren in einem Raum aufhalten. Kontakte zwischen den Gruppen sollten in den Innen- sowie Außenanlagen möglichst vermieden werden.

 

Zunächst sollen Kinder von erwerbstätigen Eltern und ab dem 8. Juni 2020 dann möglichst alle Vorschulkinder betreut werden. Bei Eltern im Homeoffice ist der Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung ab dem 22. Juni 2020 möglich. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dann keine Rolle mehr.

 

Eltern, die von der neuen Regelung zur eingeschränkten Regelbetreuung Gebrauch machen wollen, stellen ihren Antrag direkt an die Kita- bzw. an die Hortleitung.

 

Die benötigten Formulare werden auf der Homepage des Landkreises Havelland unter www.havelland.de veröffentlicht, sind am Ende dieser Meldung zu finden oder sind bei den Trägern der Kindertagesbetreuung erhältlich.

 

Bei alleinerziehenden Berufstätigen und systemrelevanten Elternteilen bestehen die Regelungen zur Notfallbetreuung weiter fort, eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.

 

Trotz der neuen Regelung können im Havelland jedoch weiterhin nicht alle Kinder betreut werden. Die Aufnahmekapazität der Kinderkrippen, Kindergärten und Horte bleibt, aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes, auf ein gewisses Maß eingeschränkt. Erzieher, die Risikogruppen angehören sind zudem nicht vollumfänglich einsetzbar. In Kombination mit den bisherigen Vorgaben zu den Gruppengrößen gelangten daher zuletzt mehrere Kitas an ihre Kapazitätsgrenze.

 

Eine umfassende Rückkehr in den Regelbetrieb ist jedoch aktuell noch nicht abzusehen. Entscheidend ist hier das weitere Infektionsgeschehen, welches durch das Gesundheitsamt beobachtet wird. Bei einem erneuten Ausbruch wird das Gesundheitsamt die Infektionskette genau nachverfolgen und die notwendigen Maßnahmen treffen.

 
 
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