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Coronavirus: Bund und Länder fassen Beschluss zum weiteren Umgang mit der Pandemie - Neue Rechtsverordnung am Freitag erwartet

Falkensee, den 16. 04. 2020

Die Brandenburger Landesregierung wird in einer Kabinettssitzung am kommenden Freitag eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus verabschieden. Sie wird bis Sonntag, 3. Mai gelten und einige erste Erleichterungen im Vergleich zur bislang geltenden Verordnung beinhalten. Die Grundregeln zur Minimierung sozialer Kontakte, zu Abstand und Hygiene bleiben jedoch unverändert bestehen. Basis der neuen Rechtsverordnung ist der Bund-Länder-Beschluss mit den Ergebnissen der gestrigen Beratung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Es ist gelungen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dafür der Dank der Landesregierung an die Bürgerinnen und Bürger. Die allermeisten haben sich an die strikten Regeln gehalten. Nur dadurch sind jetzt erste Erleichterungen möglich. Wir dürfen die Erfolge der vergangenen Wochen nicht gefährden. Deshalb müssen wir behutsam vorgehen.“


Für Brandenburg ist folgendes konkret vorgesehen und soll in einer neuen Eindämmungsverordnung festgeschrieben werden; dabei sind jeweils die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln strikt einzuhalten:


Kita und Schule:
Krippe, Kita und Schulen bleiben vorerst bis 3. Mai 2020 für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Die bestehende Notbetreuung wird für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Die konkrete Ausgestaltung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.


Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen (Unterricht) der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen ab 27. April wieder stattfinden können. Das betrifft in Brandenburg die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, die noch in diesem Jahr den Mittleren Abschluss erreichen wollen.


Eine Woche später, ab 4. Mai, soll der Schulunterricht in geeigneter Form wieder beginnen für

  • die letzte Grundschulklasse,
  • die Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen.


Die Lerngruppen sollen an den Schulen verkleinert, damit Abstände eingehalten werden können. Die konkrete Ausgestaltung wird vom Bildungsministerium erarbeitet.


Das Abitur soll in Brandenburg unabhängig von der Öffnung der Schulen wie geplant stattfinden (Prüfungsstart am Montag, 20. April).


Universitäten, Bibliotheken und Archive:
In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern (z. B. Laborpraktika, Präparierkurse) unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Einhaltung der Regeln wieder geöffnet werden.


Einzelhandel:
Zusätzlich zu den bestehenden Erlaubnissen (z. B. Lebensmittel und Apotheken) können folgende Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • alle Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche
  • unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
 
 
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