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Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf

Falkensee, den 23. 03. 2020
  • Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 Euro möglich
  • Anträge können ab Mitte der nächsten Woche über die ILB gestellt werden 

 

Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind.

 

Das Soforthilfeprogramm besteht aus zwei Bestandteilen

  • Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können.
  • Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
     

Die Folgen der Corona-Pandemie haben sehr schwerwiegende Auswirkungen auf Betriebe und Selbstständige. Das Land ergreift jetzt kurzfristig Maßnahmen zur direkten finanziellen Hilfe für die Betroffenen. Hier geht es nicht um Darlehen und Bürgschaften, sondern um echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Einer entsprechenden Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Finanzministerium heute zugestimmt. Der Haushaltsausschuss des Landtages hatte bereits in einem ersten Schritt außerplanmäßigen Ausgaben von 7,5 Millionen Euro zugestimmt, um so schnell wie möglich mit den geplanten Hilfsmaßnahmen beginnen zu können. Diese Mittel sollen nach erfolgtem Beschluss des Nachtragshaushaltes 2020 durch den Landtag aus dem bereits vorgestellten Rettungsschirm für das Land Brandenburg von insgesamt 500 Millionen Euro verstärkt werden.

 

Das Land setzt alles daran, den von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffenen Firmen schnell zu helfen. Mit diesen Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sollen Insolvenzen infolge der Corona-Krise vermieden werden. 

 

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu    2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,
  • bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,
  • bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

 

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

 

Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen online bei der ILB veröffentlicht.

 

Zum anderen wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

 

Beide Programmteile sollen unbürokratisch und kurzfristig die im Zuge der Corona-Pandemie wirtschaftlich bedrohten Unternehmen und Freiberufler stützen.

 

 

Information: 

Das Soforthilfeprogramm startet voraussichtlich ab kommender Woche Mittwoch, 25. März 2020.

 

Informationen zu dem Programm werden auf der Seite der Investitionsbank ILB veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen. Erst mit dem Start des Programms können auch Anträge bearbeitet werden. 

 

Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die

 

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Telefon: 0331 660 2211

E-Mail: beratung@ilb.de

 

Alle Programme, die für durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geratene Unternehmen und Gewerbetreibende nutzen können, hat die ILB online zusammengestellt.
 

 
 
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