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Betreten von Spielplätzen ab sofort verboten

Falkensee, den 18. 03. 2020

Gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg ist der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ab sofort untersagt.

 

Die Stadt Falkensee kennzeichnet entsprechende Flächen und Plätze durch Hinweisschilder, die auf das Benutzungsverbot hinweisen. Das Falkenseer Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig die Einhaltung des Verbotes.

 

Die für Falkensee zuständige Polizeidirektion des Havellandes weist außerdem darauf hin, dass der weitere  Besuch oder die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen gemäß Verordnung einen Straftatbestand im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) darstellt.

 

Spielplätze und Spielflächen von Schulen, Horten und Kindertagesstätten dürfen im Rahmen des Notfallbetriebs von Schulen, Horten und Kindertagesstätten genutzt werden.

 

Bild zur Meldung: Der Besuch und die Nutzung aller öffentlichen Spielplätze in Falkensee ist untersagt.

 
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