RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Coronavirus: Falkensee betroffen - Gesundheitsamt des Landkreises Havelland als zuständige Behörde informiert

Falkensee, den 12. 03. 2020

(Stand 12. März, 13:10 Uhr)

 

In Falkensee gibt es Verdachtsfälle und bislang einen bestätigten Fall einer Corona-Virus-Infektion. Zwei weitere positiv getestete Personen mit Falkensee-Bezug fallen in die Zuständigkeit der Berliner Gesundheitsbehörden.

 

Aktuell bleibt heute und morgen (Freitag, 13. März) die Kästner-Grundschule wegen eines Verdachtsfalles geschlossen. Das teilte das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland mit. Ebenso bleiben der Kästnerhort und auch die Schulsporthalle für den Vereinssport geschlossen.

 

Nachdem es am 8. März einen positiven Corona-Befund gegeben hatte, schickte das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland zwei Klassen und zehn Lehrer vom Lise-Meitner-Gymnasium in häusliche Quarantäne. Ebenso in Quarantäne ist ein positiv getesteter Falkenseer.

 

In allen Fällen entscheidet das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland über die weitere Verfahrensweise.

 

Hotline

Das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland hat für Fragen zum Coronavirus eine Hotline-Nummer 03385 5517119 eingerichtet, die

  • montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr
  • mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie
  • freitags von 9 bis 14.30 Uhr

zu erreichen ist.

 

Wissenstand über das Virus:

Aktuell sind Angaben über den Verlauf der Erkrankung und die Sterblichkeitsrate mit Vorsicht zu genießen, da derzeitige Erhebungen in einem sich immer noch entwickelnden Geschehen zwangsläufig Fehler belastet sind. Bei dem Erreger handelt es sich um ein bisher relativ stabiles Virus, das Infektionen der Atmungsorgane unterschiedlicher Schwere auslöst. Die Erkrankung zeigt zunächst grippenählniche Symptome mit Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Fieber und Husten. Im Verlauf kann es zu schweren Atemwegsentzündungen mit Atemnot bis hin zur Notwendigkeit der Intensivbehandlung kommen.

 

Es werden auch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall beschrieben. Mindestens 80 Prozent der Verläufe sind mild, ungefähr sechs Prozent benötigen nach derzeitigem Kenntnisstand eine Intensivbehandlung. Nach den Erfahrungen in China sind Kinder selten betroffen, schwere Verläufe finden sich bevorzugt bei Menschen mit Immunschwäche und Vorerkrankungen, insbesondere der Atemwege und des Herzens.

 

Übertragen wird die Erkrankung nach derzeitigen Erkenntnissen von Mensch zu Mensch,  vermutlich hauptsächlich über Tröpfcheninfektionen (deshalb Nies- und Hust-Etikette beachten). Viel seltener kommen auch Übertragungen über eine sogenannte „Schmierinfektion“ vor. Die Inkubationszeit – also die Zeit von der Ansteckung mit dem Virus bis zum Auftreten von Krankheitssymptomen – beträgt bis zu 14 Tage. Wie lange und ab wann ein Infizierter ansteckend ist, ist derzeit noch unklar. Ob nach durchgemachter Erkrankung eine Immunität verbleibt, ist ebenfalls unklar.

 

Es ist auch unklar, ab wann die "Viruslast" hoch genug ist, um das Virus nachzuweisen. Zu früh durchgeführte Abstriche können daher falsch negativ sein. Deshalb wird die Entscheidung, ob eine Diagnostik erfolgen soll, sehr restriktiv gehalten und nach klaren Vorgaben des Robert-Koch-Instituts festgelegt. Sie sollte demnach erst erfolgen, wenn Symptome aufgetreten sind und ein begründeter Verdacht vorliegt.

 

Auf Coronaviren getestet werden muss, wer Symptome hat und direkten Kontakt zu einem nachweislich am Coronavirus Erkrankten hatte oder selbst in einem der klar geografisch definierten sogenannten Risikogebiete war.  Alleine eine Busfahrt, eine Bahn- oder Schiffsreise mit Menschen aus betroffenen Ländern ist noch kein Grund, von einer Infektion auszugehen.

 

Wichtigstes Ziel ist es derzeit, die weitere Ausbreitung so gut wie möglich zu verhindern. Unter Umständen kann es dazu auch notwendig werden, dass Menschen in Quarantäne bleiben müssen. In diesem Fall informiert das Gesundheitsamt des Landkreises Betroffene über alle wichtigen Schritte und betreut diese während dieser Zeit.

 

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen: Einhalten der Alltagshygiene, wozu regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife gehört. Desinfektionsmittel werden insbesondere dort gebraucht, wo Menschen zwangsweise mit vielen Personen zusammenkommen und arbeiten sowie in den Gesundheitseinrichtungen.

 

Weitere allgemeine Empfehlungen sind: Abstand von anderen Personen halten, insbesondere im öffentlichen Raum wie in Zügen, Bahnen und Bussen. Empfohlen wird zudem das Einhalten der Nies- und Hust-Etikette. Damit ist gemeint, dass man in den Ärmel niest bzw. hustet, um eine direkte Verbreitung über Tröpfchen, aber auch eine indirekte über die Hände zu vermeiden. Eine gesunde, Vitamin C reiche sowie zuckerarme Ernährung ist ebenfalls ratsam, da sie das Immunsystem stärkt.

 

Wer sich in einem definierten Risikogebiet aufgehalten hat oder Kontakt zu einem nachweislich Erkrankten hatte, sollte sich zur Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. In diesem Fall sollten größere Veranstaltungen und Menschenansammlungen gemieden und auf die Entwicklulng von Symptomen geachtet werden.

 

Impfungen: Es kann sinnvoll sein, sich gegen andere Infektionen impfen zu lassen, hier insbesondere gegen Grippe und ab 60 Jahren auch gegen Pneumokokken. Dadurch wird erreicht, dass möglichst wenige Menschen an einer Lungenentzündung erkrankt sind, wenn sich das Coronavirus ausbreitet. Außerdem sind die Verläufe vermutlich durch das aktivierte Immunsystem milder.

 

Arztbesuche: Bei Infektionen gilt generell und jetzt besonders, dass der Hausarzt angerufen und ein Termin vereinbart werden sollte, bevor man ihn aufsucht und sich gleich ins Wartezimmer setzt. So kann verhindert werden, dass sich die Viren im vollen Wartezimmer verbreiten.

 

Die Hausärzte werden sich um ihre Patienten kümmern. In Zweifelsfällen werden sie Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen. Generell können im Verlauf viele Dinge auch am Telefon und per Fax geregelt werden, einschließlich Rezeptzustellung und Krankschreibung.

 

Gesichtsmasken: So wie Desinfektionsmittel sollten insbesondere FFP-Masken dem Gesundheitswesen vorbehalten bleiben. FFP2/3-Masken schützen vor Ansteckung bei engem Kontakt. Sie gehören ins Krankenhaus, den Rettungsdienst und alle Einrichtungen, die kranke Menschen behandeln oder betreuen müssen. Auch hier muss man die Anwendung dosieren, sie ist bestimmten Situationen vorbehalten. Derzeit besteht lediglich in Krankenhäusern und im Rettungsdienst die zwingende Notwendigkeit einer Anwendung. Außerdem sollten Menschen mit einer nachgewiesenen Immunschwäche durch konsumierende Erkrankungen oder immunsupprimierende Erkrankungen diese Masken tragen, wenn sie dichte Menschenansammlungen nicht vermeiden.

 

Der „chirurgische Mundschutz“ schützt wesentlich das Gegenüber, wenn man erkrankt ist. Ist man hingegen nicht infiziert, macht der chirurgische Mundschutz keinen Sinn. Wer einen Mundschutz benutzt, muss wissen, wie man ihn sachgerecht an- und ablegt.

 

Hamsterkäufe: Die Empfehlung des Ministeriums für Katastrophenschutz, Haushalte mögen Lebensmittel und Wasser für zehn Tage vorhalten, ist eine allgemeine Empfehlung, die immer Gültigkeit hat und auf der Internetseite der Behörde schon immer zu finden war. Sie ist keine Ermunterung zu Hamsterkäufen aufgrund der aktuellen Situation. Hamsterkäufe führen zu Versorgungsproblemen, bevor durch die Epidemie überhaupt ein Problem entstanden ist.

 

Insbesondere in Krisen ist es wichtig sein Handeln im Hinblick auf die Folgen für die Gesellschaft und schließlich auch für sich selbst zu betrachten. Panik ist hierbei kein guter Berater. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konnte China die Lage nur deshalb relativ schnell in den Griff bekommen, weil die Bevölkerung sehr diszipliniert und solidarisch war. Überlegen Sie daher besonnen, was sinnvoll ist.

 

(Quelle: Landkreis Havelland)

 
 
See bei schönem Wetter