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Mehr Wohngeld im neuen Jahr?

Falkensee, den 13. 01. 2020

Ab dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG) in Kraft getreten.  Mit dem neuen Gesetz sollen Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten entlastet werden.

 

Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Personen, die Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei diesen Leistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

 

Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben bundesweit rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Insbesondere Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten sollen gezielter entlastet werden. Von der Wohngeldreform sollen insgesamt rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren. Darunter sollen rund 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen waren, zählen. Insbesondere Familien- und Rentnerhaushalten sollen die Leistungsverbesserungen zugutekommen.

 

Derzeit laufende Wohngeldbewilligungen in das Jahr 2020 hinein, erhalten automatisch einen Änderungsbescheid.

 

Wer wissen möchte, ob sich mit dem neuen Gesetz ein möglicher Anspruch auf Wohngeld ergibt, kann das gerne über die Wohngeldbehörde überprüfen lassen. Die Wohngeldbehörde ist im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 untergebracht und bietet Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr Sprechzeiten an. Anfragen per E-Mail können an wohngeld@falkensee.de gerichtet werden.

 

Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt das TItelbild des Flyers des Bundesministeriums.

 
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