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Silvester 2019

Falkensee, den 27. 12. 2019

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II für Silvester 2019/2020 beginnt am 28. Dezember und endet am 31. Dezember 2019. Kleinfeuerwerk darf nur an Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben verkauft und ausschließlich von Volljährigen ab 0 Uhr am Dienstag 31. Dezember 2019 und bis 24 Uhr am Mittwoch, 1. Januar 2020 abgefeuert werden.

 

Wer außerhalb dieses Zeitraums ein Feuerwerk veranstalten möchte, muss eine Genehmigung vom städtischen Ordnungsamt einholen. Das Ordnungsamt hat seine Büroräume im städtischen Bürgeramt in der Poststraße 31 und ist zu den folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr. Telefonische Nachfragen sind Montag bis Freitag unter der Rufnummer 03322 281300 möglich, Anfragen per E-Mail sind an ordnungsamt@falkensee.de zu richten.

 

Insgesamt gibt es drei weitere Feuerwerkskategorien. Ein Großfeuerwerk (Kategorie IV) darf ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden. Das Mittelfeuerwerk (Kategorie III) dürfen Personen mit spezieller Erlaubnis abbrennen. Das sogenannte Ganzjahresfeuerwerk (Kategorie I), darunter fallen Feuerwerksspielwaren oder Tischfeuerwerke, darf ganzjährig abgebrannt werden. Diese Artikel dürfen in Deutschland auch von Minderjährigen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gekauft und verwendet werden.

 
 
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