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Landtagswahl - Vorläufiges Endergebnis für Falkensee

Falkensee, den 01. 09. 2019

Am 1. September 2019 wurde in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. 35.733 Falkenseerinnen und Falkenseer waren für die brandenburgische Landtagswahl wahlberechtigt. 7.544 von ihnen haben Briefwahlunterlagen abgefordert. Über 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgten für einen reibungslosen Ablauf der Wahl in Falkensee. Als Dankeschön erhielten sie neben dem üblichen Erfrischungsgeld eine limitierte Falkensee-Tasse. 

 

Interessierte können hier die vorläufigen Endergebnisse einsehen:

 

Vorläufiges Endergebnis für Falkensee: 

https://www.falkensee.net/WahlApp/ltw2019.html

 

Zur Landeswahlseite: 

https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/wahlen/LT2019/auszahlungsstand.html

 

 

 

Allgemein

Der Landtag des Landes Brandenburg wird alle fünf Jahre gewählt. Er setzt sich in der Regel aus 88 Abgeordneten zusammen. 44 Abgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt. 

 

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme gibt er einem Kandidaten direkt in seinem Wahlkreis; die Zweitstimme gibt er der Landesliste einer Partei. Die Verteilung der Sitze auf die Parteien richtet sich nach ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen. Dabei werden die gewählten Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Partei mit berücksichtigt.

 

In den Landtag können nur die Parteien einziehen, die die Fünf-Prozent-Hürde überschritten haben. Ausnahme: eine Partei oder politische Vereinigung erringt ein Direktmandat in einem Wahlkreis. Dann erhält sie so viel Sitze, wie diese ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen - unter Berücksichtigung des einen Direktmandates - entsprechen würden.

 

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate), kann das zu einem Verhältnisausgleich führen und sich somit die Gesamtzahl der Abgeordneten des Landtages bis zu maximal 110 Abgeordnete erhöhen.

 

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg ihren Hauptwohnsitz haben. Gewählt werden kann man ab dem 18. Lebensjahr.

 

(Quelle: https://wahlen.brandenburg.de)

 

Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt die grafische Darstellung der in Falkensee abgegebenen Erststimmen.

 
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