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Europawahl und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 – Beantragung eines Wahlscheines

Falkensee, den 15. 04. 2019

Am Sonntag, 26. Mai 2019 finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahltag verhindert ist und sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag einen entsprechenden Wahlschein (Briefwahlunterlagen) zugeschickt.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines sollte möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Beantragung kann schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigung), elektronisch unter dem Link https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=12063080 oder persönlich im Briefwahllokal im Bürgeramt der Stadt Falkensee erfolgen.

 

Ab welchen Tag das Briefwahllokal im Bürgeramt (Poststraße 31, Raum 0.6, Erdgeschoss, barrierefrei) startet, entnehmen Interessierte bitte der städtischen Homepage bzw. den örtlichen Medien. Im Briefwahllokal kann auch vor Ort gewählt werden.

 

Für die Beantragung eines Wahlscheines sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift. Der Antrag kann auch durch eine andere Person gestellt werden, wenn die schriftliche Vollmacht der bzw. des Wahlberechtigten vorliegt.

 

Für Fragen steht das Wahlbüroteam um Wahlleiter Mathias Techen gern als Ansprechpersonen zur Verfü­gung (Telefon 03322 281170, E-Mail wahl­en@falkensee.de).

 

 

 

Bild zur Meldung: Das Briefwahllokal der Stadt Falkensee finden Wahlberechtigte im Bürgeramt in der Poststraße 31, Raum 0.6. Das Wahllokal befindet sich im Erdgeschoss und ist über den rückseitigen Aufzug barrierefrei zu erreichen.

 
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