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Ehrenamtliche Schiedspersonen für Falkensee gesucht - Bewerbungen noch bis zum 1. Februar 2019 möglich

Falkensee, den 21. 01. 2019

Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist in Falkensee die Neuwahl der drei ehrenamtlichen Schiedspersonen durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.  Das Stadtgebiet von Falkensee ist in drei Schiedsstellenbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk gibt es eine zuständige Schiedsfrau bzw. einen zuständigen Schiedsmann. Bezirk I umfasst den Bereich Falkenhain und Waldheim (nördlich der Bahnlinie bis zur Bahnhofstraße, übergehend in die Schönwalder Straße), Bezirk II umfasst den Bereich Finkenkrug (südlich der Bahnlinie bis zur Potsdamer Straße) und Bezirk III umfasst den Bereich Seegefeld, Falkenhagen und Falkenhöh.

 

Insbesondere für den Schiedsstellenbezirk Finkenkrug (hierfür liegt noch keine Bewerbung vor), wie auch für die anderen Bezirke sucht die Stadt interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt der Schiedsperson in ihrem Wohngebiet in der neuen Amtsperiode ausüben möchten. Sie können sich noch bis zum 1. Februar 2019 bei der Stadtverwaltung Falkensee bewerben.

 

Die Aufgabe der Schiedsperson liegt im Schlichtungsverfahren, welches bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen umfasst. Der Rechtsstreit, in den meisten Fällen unter Nachbarn, sollte im Wege des Vergleiches beigelegt werden.

 

Wer sich bewerben möchte, sollte wahlberechtigt sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen. Darüber hinaus ist vor allem eine persönliche Eignung wichtige Voraussetzung für die Bekleidung des Amtes. Die Schiedspersonen sollten in ihren Wohngebieten bekannt sein und eine gewisse Autorität besitzen. Zusätzlich sollten sie den streitenden Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen sowie über die erforderliche Zeit verfügen und sich mit den für den Aufgabenbereich geltenden Gesetzen vertraut machen.

 

Die schriftliche Bewerbung ist an die Stadt Falkensee, Fachbereich Recht, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee zu senden und muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Familienstand, Wohnanschrift und die berufliche Tätigkeit enthalten.

 

Sollten noch Fragen zur Bewerbung aufkommen, können sich Interessierte dienstags von 13 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr an den Fachbereich Recht der Stadt Falkensee, unter der Telefonnummer 03322 281-132 wenden.

 

Die öffentliche Bekanntmachung zur Neuwahl der Schiedspersonen der Stadt Falkensee finden Interessierte im Amtsblatt (Dezember 2018) der Stadt Falkensee.

 
 
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