RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schiedspersonen für Falkensee gesucht - Bewerbungen noch bis zum 1. Februar 2019 möglich - Bislang liegt nur eine Bewerbung vor

Falkensee, den 04. 01. 2019

2019 ist es wieder soweit: Nach Ablauf von fünf Jahren Amtszeit werden von der Falkenseer Stadtverordnetenversammlung drei ehrenamtliche Schiedspersonen gewählt. Die Aufgabe der Schiedsperson liegt im Schlichtungsverfahren, welches bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen umfasst. Der Rechtsstreit (unter Nachbarn) sollte im Wege des Vergleiches beigelegt werden.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen. Darüber hinaus ist vor allem eine persönliche Eignung wichtige Voraussetzung für die Bekleidung des Amtes. Die Schiedspersonen sollten in ihren Wohngebieten bekannt sein und eine gewisse Autorität besitzen. Zusätzlich sollten sie den streitenden Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen sowie über die erforderliche Zeit verfügen und sich mit den für den Aufgabenbereich geltenden Gesetzen vertraut machen.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 1. Februar 2019 bei der Stadtverwaltung Falkensee für das Ehrenamt bewerben. Die schriftliche Bewerbung muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Familienstand, Wohnanschrift und die berufliche Tätigkeit enthalten und ist an die Stadt Falkensee, Fachbereich Recht, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee zu senden.

 

Sollten noch Fragen zur Bewerbung aufkommen, können sich Interessierte dienstags von 13 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr an den Fachbereich Recht, unter der Telefonnummer 03322 281 132 wenden.

 

Die öffentliche Bekanntmachung zur Neuwahl der Schiedspersonen der Stadt Falkensee finden Interessierte im Amtsblatt (Dezember) der Stadt Falkensee.

 
 
See bei schönem Wetter