RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Illegale Feuerwerke in Falkensee - Stadt warnt

Falkensee, den 04. 08. 2018

In den letzten Wochen hat in Falkensee die Anzahl der Feuerwerke der Klasse II wieder zugenommen. In Brandenburg gibt es klare gesetzliche Regeln (§ 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i.V.m. § 12 Landesimmissionsschutzgesetz), was das Abfeuern und den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II angeht. Der Verkauf an Privatpersonen ist nur in den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, das Abfeuern nur in der Silvesternacht. Ausnahmen sind möglich, müssen aber beim Ordnungsamt der Stadt Falkensee beantragt werden.
 
Insbesondere in den Abendstunden der Sommerzeit sind häufiger Feuerwerke zu sehen oder zu hören, die der Klasse II zuzuordnen sind. Oftmals sind diese Feuerwerke illegal, da sie ohne Genehmigung abgefeuert werden. Illegale Feuerwerke werden zunehmend zu einer Belastung, aber auch zu einer Gefahr.

 

Ein illegales Feuerwerk stellt unabhängig von Schäden immer eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die Ordnungsbehörde der Stadt verfolgt wird und zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führen kann.

 

Feuerwerke sind gefährlich

Die Stadt Falkensee warnt eindringlich vor dem Abbrennen von illegalen Feuerwerken. Feuerwerke beinhalten immer das Risiko, dass durch die Feuerwerkskörper ein Brand ausgelöst wird. Weder bei einem Knaller noch bei einer Rakete kann vorhergesagt werden, ob am Landepunkt brennbares Material vorhanden ist und ob der Brennkörper bereits erloschen ist. Deswegen sind Feuerwerkskörper eine häufige Brandursache. In den Sommermonaten ist das Risiko erheblich höher als beispielsweise Silvester. Hohe Waldbrandwarnstufen sind regelmäßig gerade in den Sommermonaten zu verzeichnen.

 

Stadtwehrführer Daniel Brose: „Wir halten die Feuerwerke, gerade bei der aktuellen Lage der Waldbrandgefahr, für sehr bedenklich. Aktuell befinden sich Wälder, Wiesen und Böden in einem sehr hohen Trocknungsgrad, so wie es schon lange nicht mehr der Fall war. Auch kurze Regenschauer bringen keine Abhilfe, da die Böden kein Wasser aufnehmen können. Zurzeit herrscht bei den Feuerwehren eine große Anspannung, denn in den Wäldern bzw. auf Feldern und Wiesen reicht nur ein kleiner Funke mit etwas Wind und wir haben eine eventuell schnell unbeherrschbare Lage.“

 

Bei der Genehmigung eines angemeldeten Feuerwerkes muss die Waldbrandwarnstufe berücksichtigt werden. Gegebenenfalls muss das Feuerwerk aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Bei illegalen Feuerwerken kann sich zudem die Feuerwehr nicht vorbereiten. Deswegen geht jeder, der ein illegales Feuerwerk abbrennt, das Risiko ein, strafrechtlich und privatrechtlich belangt zu werden.

 

Denn: Wenn die Freiwillige Feuerwehr zu Einsätzen ausgerückt und als Brandursache einen Feuerwerkskörper feststellt, dann handelt es sich bei einem genehmigten Feuerwerk um einen Unfall, bei einem illegalen Feuerwerk aber um eine Brandstiftung. Neben der strafrechtlichen Verfolgung ist das privatrechtliche Risiko für den oder die Verursacher des Brandes extrem hoch. Wenn ein Schaden durch den Brand entsteht, kann die Versicherung des Verursachers die Übernahme des Schadenausgleiches ablehnen oder zumindest die Schadenssumme privatrechtlich vom Verursacher zurückfordern. Da das Abbrennen der Feuerwerkskörper durch Privatpersonen außerhalb des Silvesterzeitraumes ohne Genehmigung unzulässig ist, muss mindestens von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden.

 

Wo melde ich ein Feuerwerk an?

Wer ein Feuerwerk abbrennen möchte, beantragt dieses formlos beim Ordnungsamt der Stadt Falkensee im Bürgeramt. Der Antrag kann per Post an das Ordnungsamt, Poststraße 31 in 14612 Falkensee, geschickt oder gern auch per E-Mail an ordnungsamt@falkensee.de gesendet werden. Telefonische Nachfragen zur Thematik sind unter der Rufnummer 03322 281141 möglich.

 

Sprechzeiten im Ordnungsamt

Dienstag von 13 bis 18 Uhr
Mittwoch von 9 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13 bis 16 Uhr

 
 
See bei schönem Wetter