RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Neuwahl der Schöffen für 2019 für das Amtsgericht Nauen und Landgericht Potsdam

Falkensee, den 20. 01. 2018

Für die am 1. Januar 2019 beginnende neue Amtsperiode werden aus der Stadt Falkensee sieben Personen als Schöffen gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihr Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes bis zum  28. Februar 2018 bei der Stadt Falkensee, Fachbereich Recht/Immobilien, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee schriftlich bekunden.


Für die Vorschlagsliste werden nachstehende Informationen benötigt: Familienname, Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet, Vorname, Geburtsort, bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes, Geburtstag, Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereiches, Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.


Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Interessenten müssen in Falkensee wohnen, dürfen bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr und bis zum Beginn der Amtsperiode das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sie müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Nicht gewählt werden dürfen diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind und die in Vermögensverfall geraten sind. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 03322 281132.

 

Bild zur Meldung: Neuwahl der Schöffen für 2019 für das Amtsgericht Nauen und Landgericht Potsdam

 
See bei schönem Wetter