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Silvester 2017/2018

Falkensee, den 27. 12. 2017

Wie es ein alter Brauch besagt, sollen böse Geister am Übergang von altem zu neuem Jahr mit viel Lärm vertrieben werden. Was eignet sich da besser als Silvesterknaller und Raketen? Allerdings gibt es einige Richtlinien, die man im Umgang mit dem Feuerwerk zu beachten hat. 

 

Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden. Feuerwerkskörper ab der Klasse II werden in diesem Jahr ab Donnerstag, 28. Dezember 2017, an Personen über 18 Jahre verkauft und dürfen ausschließlich ab 0 Uhr am Sonntag, 31. Dezember 2017 und bis 24 Uhr am 1. Januar 2018 abgefeuert werden.


Möchte man zu einem besonderen Anlass außerhalb dieses Zeitraums ein Feuerwerk veranstalten, ist eine Genehmigung vom städtischen Ordnungsamt einzuholen. Das Ordnungsamt hat seine Büroräume im Bürgeramt in der Poststraße 31 und ist zu den folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr.


Telefonische Nachfragen sind unter der Rufnummer 03322 281145 möglich, Anfragen per E-Mail sind an ordnungsamt@falkensee.de zu richten.

 
 
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