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Rund um den Hund - Informationen zur Anmeldung, Abmeldung, Steuer- und Leinenpflicht

Falkensee, den 14. 06. 2017

In Falkensee sind derzeit 3.542 Hunde (Stichtag 30. April 2017) gemeldet. Jeder Hund ist durch seinen Halter bei der Stadtverwaltung Falkensee anzumelden. Als Halterin oder Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält. Für Hunde sind in der Gartenstadt Steuern zu entrichten. Dabei tritt die Steuerpflicht ein, wenn die Haltung auf Probe mehr als zwei Monate andauert und nicht nachgewiesen wird, dass der Hund in der Bundesrepublik bereits besteuert oder steuerfrei gehalten wird.

 

Pflicht zur Anmeldung

Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme anzumelden. Die ersten drei Monate nach der Geburt des Hundes werden nicht steuerlich veranlagt.

 

Die Anmeldung hat durch den Halter persönlich (oder einer durch ihn bevollmächtigten Person) im Fachbereich Steuern und Gebühren der Stadt Falkensee (Musiksaalgebäude, Am Gutspark 4, 1. Obergeschoss) oder im Ordnungsamt im Bürgeramt der Stadt Falkensee (Poststraße 31) zu erfolgen. Benötigt werden der Personalausweis des Halters sowie der Impfpass des Hundes. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17 Euro ist zu entrichten.

 

Hundesteuer für einen, für zwei oder drei und mehr

Jährlich 48 Euro Hundesteuern stehen all jenen Falkenseern ins Haus, die sich einen Vierbeiner anschaffen wollen oder schon halten. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Besteuert wird dann die Gesamtzahl der Hunde im Haushalt.

 

Bei zwei gehaltenen Hunden sind für jeden Hund 84 Euro (bei zwei Hunden demnach 168 Euro jährlich) und bei drei oder mehr gehaltenen Hunden sind je Hund 102 Euro Steuern pro Jahr zu entrichten. Für gefährliche Hunde zahlt der Halter bei einem Hund 420 Euro und ab zwei gefährlichen Hunden je 624 Euro. Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden, ist in der Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24. Februar 2010 (Beschluss-Nr. 13/14/10) bzw. in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg nachzulesen.

 

Für Hunde, die rassespezifisch größer als 40 Zentimeter und/oder schwerer als 20 Kilogramm werden, empfiehlt sich die Anmeldung des Hundes im Ordnungsamt (Bürgeramt, Poststraße 31), denn gemäß § 6 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) vom 16. Juni 2004 ist der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich diese Hundehaltung anzuzeigen und durch den Halter der Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des § 12 (Hundehv) vorzulegen. Das entsprechende Führungszeugnis kann gegen eine Gebühr in Höhe von 17 Euro bei der Meldebehörde der Stadt Falkensee (ebenfalls im Bürgeramt, Poststraße 31) beantragt werden.

 

Der Hundehalter darf den Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit einer gültigen und deutlich sichtbaren Hundesteuermarke führen. Die derzeit gültigen Hundesteuermarken der Stadt haben die Form und Farbe eines Kleeblattes.

 

Nach erfolgter Anmeldung geht dem Hundehalter der Hundesteuerbescheid zu. Dieser Bescheid ist ein Dauerbescheid. Der festgesetzte Betrag und deren Fälligkeit gelten dann für die Folgejahre, sofern keine Änderung eintritt.

 

Abmeldung des Hundes

Die Abmeldung eines bisher gehaltenen Hundes hat innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhandengekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Falkensee schriftlich oder persönlich zu erfolgen. Auch wenn der Halter aus der Stadt verzogen ist, ist der Hund abzumelden und die Hundesteuermarke wieder abzugeben.

 

Ordnungswidrigkeiten werden geahndet

Die Nichtan- oder -abmeldung eines Hundes ist kein Kavaliersdelikt. Gemäß § 12 der Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung  vom 24. Februar 2010, Beschluss-Nr. 13/13/10) begeht, wer einen Hund vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig an- oder abmeldet, eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.

 

Aufgepasst!

Im Rahmen der regelmäßigen Touren der städtischen Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes durch das Stadtgebiet wird regelmäßig festgestellt, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Des Weiteren erreichen die Mitarbeiterinnen des  Steuerbereichs auch Hinweise aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger.

 

Im Übrigen gilt im Stadtgebiet die Leinenpflicht. Einzige Ausnahme bildet der Hundeauslaufplatz. Zu diesem gelangen Hundehalter von der Seeburger Straße bzw. von der Seegefelder Straße (in Höhe Bahnhof Albrechtshof) über die Straße Nr. 339 auf Berliner Seite.

 

Sie haben Fragen?

Rückfragen zu den Themen Anmeldung, Abmeldung uind Hundesteuer sind unter der Rufnummer 03322 281224 oder per E-Mail an steuern@falkensee.de möglich. Die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Steuern und Gebühren finden Interessierte im Musiksaalgebäude auf dem Campusgelände, Am Gutspark 4, im ersten Obergeschoss. Die Sprechzeiten sind immer dienstags von 13 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr.

 



Für ordnungsbehördliche Rückfragen wenden sich Hundehalter bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 unter der Rufnummer 03322 281341 oder per E-Mail an ordnungsamt@falkensee.de. Zu den Sprechzeiten montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr stehen die Mitarbeiter gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Rund um den Hund

 
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