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Falkenseer Meldebehörde informiert: Neuer Reisepass ab dem 1. März 2017

Falkensee, den 24. 02. 2017

Mit der Einführung des neuen ePasses 3.0 zum 1. März ergeben sich einige Neuerungen im Dokument. Unter anderem wird die Karte mit den Grunddaten jeder Person im Reisepass durch eine eingebundene Plastikkarte ähnlich des neuen Personalausweises ersetzt. Die Einführung trägt den gestiegenen Anforderungen an Beschaffenheit und Fälschungssicherheit Rechnung.

 

Die Kosten für einen Reisepass steigen bei Personen über 24 Jahre von 59 Euro auf 60 Euro. Der Preis für die Beantragung für unter 24-Jährige bleibt gleich bei 37,50 Euro.

 

Bereits ausgestellte Reisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit und können nach wie vor weiterhin genutzt werden. Bei der Beantragung des Reisepasses ändert sich nichts, auch die bisherige Dauer von der Beantragung bis zum fertigen Reisepass soll mit circa drei Wochen gleich bleiben.

 

Beachten Sie bitte, dass durch die technische Umstellung auf den neuen Reisepass Anträge am Dienstag, 28. Februar nur bis 16 Uhr angenommen und bearbeitet werden können.

 

Bei Beantragung ab dem 1. März 2017 wird in der Falkenseer Meldebehörde dann ausschließlich der neue Reisepass ausgestellt.

 

Die Meldebehörde befindet sich im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 und ist an folgenden Tagen geöffnet:

 

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
    ACHTUNG: Anträge am Dienstag, 28. Februar: nur bis 16 Uhr angenommen und bearbeitet
  • Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr
  • am 2. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr

 

Für Fragen stehen die Beschäftigten der Meldebehörde unter der Rufnummer 03322 281150 oder per E-Mail an meldebehoerde@falkensee.de gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung.

 

 

Bild zur Meldung: Die Falkenseer Meldebehörde befindet sich im Bürgeramt in der Poststraße 31

 
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