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Wichtige Hinweise zum Streuen bei Glätte und Freihalten von Hydranten

Falkensee, den 16. 01. 2017

Der Winter mit seinen glatten Straßen und Wegen birgt viele Gefahren. Umso wichtiger ist es, der Schnee­räumpflicht nachzukommen. Grundsätzlich sind Gehwege vor Grundstücken schnee- bzw. eisfrei zu hal­ten, so dass kein Dritter ei­nen Schaden nimmt.

 

Wer nicht in der Lage ist oder es aus zeitlichen Gründen nicht schafft, den Schnee zu beseitigen, kann beispielsweise eine Firma beauftragen, die den Win­terdienst übernimmt. Hier­bei sollte nach der Straßen­verkehrsordnung allerdings beachtet werden, dass nicht und/oder ungenügend ausgebaute Gehwege, Geh­wege mit Plattenbelag ohne Kantenstein, mit Mosaik­pflaster und Gehwege mit einer Breite unter 1,50 Me­tern ohne Kantenstein mit selbstfahrenden Fahrzeu­gen nicht befahren werden dürfen. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge mit ei­ner Betriebserlaubnis nach Paragraph 21 der Straßen­verkehrszulassungsord­nung (StVZO). Mieter soll­ten bei Unklarheiten im Mietvertrag nachlesen, wel­che Vereinbarungen dieser zum Winterdienst enthält.

 

Ansprechpartner in Sachen schnee- und glättebedingter Gefahrenquellen im Stadt­gebiet ist das Falkenseer Ordnungsamt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt das Ordnungsamt unter der Ruf­nummer 03322 281300 oder per E-Mail an ord­nungsamt@falkensee.de   entgegen.

 

Grundsätzliches zum Winterdienst

Gehwege, einschließlich der Verbindungswege, müssen von Schnee und Eis befreit werden. Für den Fußgän­gerverkehr sollte eine Spur von ca. 1,50 Metern von Schnee und Eis freigehal­ten werden. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss nach jetziger Sat­zung über die Straßenreini­gung der Stadt Falkensee ein 1 Meter breiter Streifen der öffentlichen Verkehrs­flächen entlang des Grund­stückes freigehalten wer­den. Bei Schnee und Eis­glätte ist auf den Gehwe­gen zu streuen. Dafür sind Sand oder Granulat geeig­net. Nach Ende des Schneefalls oder der Entstehung von Glätte sind Schnee und Glätte un­verzüglich zu beseitigen. Die in den Nächten ent­standenen Gefährdungen sind werktags bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr mor­gens zu beseitigen.

 

Verwendung von Salz

Die Verwendung von Salz hingegen ist grund­sätzlich verboten. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen – wie Blitzeis oder Eisregen – ist der Einsatz von Salz erlaubt. Das Salz ist vor allem schädlich für die Straßen­bäume. Sie können einge­hen oder starke Schädi­gungen davontragen, da die Bäume die Salze einla­gern und die Wasserauf­nahme, trotz ausreichen­der Vorräte im Boden, ver­mindert wird. Um Schäden zu verringern wird empfoh­len, nach dem Abtauen des Schnees bzw. nach einer Frostperiode den Wurzel­raum der Bäume durch­dringend zu bewässern. Damit wird das Salz her­ausgeschwemmt. Auch für Tiere ist das Salz eine Ge­fahr. Es kann zu Verletzun­gen unter den Pfoten und bei Verzehr zu Übelkeit und Erbrechen führen.

 

Hydranten von Schnee und Eis freihalten

Die Feuerwehr macht dar­auf aufmerksam, dass auch Hydranten von Schnee und Eis freigehalten werden müssen. Damit wird der reibungslose Ablauf bei Brandeinsätzen auch bei Schnee und Eis möglich gemacht. Hydranten befin­den sich meist auf dem Gehweg, in der Nähe der Fahrbahn. Leider werden sie bei der Schneebeseiti­gung oft übersehen oder noch mehr mit Schnee be­deckt. Bildet sich dann an­schließend auf dem Hydran­tendeckel eine Eis- oder Schneeschicht, ist eine Löschwasserentnahme für die Feuerwehr unmöglich.

 

 

Nachzulesen ist das in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Falkensee vom 7. Dezember 2011 und in den geänderten Anlagen 1 bis 4 zur Satzung vom 25. Februar 2015. In den Anlagen wird die Reini­gungspflicht nach Straßen geregelt. So obliegt die Zu­ständigkeit der Straßenrei­nigung und des Winterdien­stes in den im Straßenver­zeichnis A aufgeführten Straßen der Stadt. Auf allen im Straßenverzeichnis B genannten Straßen obliegt der Stadt der Winterdienst. Die Reinigungspflicht in den Straßen, die nicht in den Straßenverzeichnissen A und B aufgeführt sind, ob­liegt dem Eigentümer (Anla­ge C). In der Anlage D sind die Straßen des Sonderrei­nigungsgebietes aufgeführt.

 

Bild zur Meldung: So sieht ein Hydrantendeckel aus. Dieser ist von Schnee und Eis freizuhalten, damit im Ernstfall Löschwasser entnommen werden kann.

 
See bei schönem Wetter