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Anmeldetermine der Lernanfänger für das Schuljahr 2017/2018 in Falkensee

Falkensee, den 28. 11. 2016
Die Mädchen und Jungen, die im Schuljahr 2017/2018 in Falkensee eingeschult werden, sind an nachfolgenden Terminen in der Wunschgrundschule anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der  Grundschule durch die Personensorgeberechtigten bzw. Eltern. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht entscheidend für die Schulplatzvergabe.
 
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 geboren wurden.
 
Die aktuelle Schulbezirkssatzung liegt ab sofort im Bürgeramt an der Information und im Fachbereich Schulen, Poststraße 31, in allen Grundschulen und Kita-Einrichtungen aus. 
 
Die Anmeldetermine sind: 
  • Dienstag, 29. November 2016, von 13 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 30. November 2016, von 9 bis 13 Uhr
  • Donnerstag, 1. Dezember 2016, von 13 bis 18 Uhr
 
 
Welche Unterlagen sind mitzubringen? 
 
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde, die Bescheinigung zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung des betreffenden Kindes und der Personalausweis der Personensorgeberechtigten/Eltern mitzubringen. Das schulpflichtige Kind ist in der Schule persönlich vorzustellen. Die Entscheidung für die gewünschte Grundschule muss gemeinsam von den Personensorgeberechtigten getroffen werden. Die Anmeldung selbst kann auch nur von einem Personensorgeberechtigten/Elternteil vorgenommen werden.
 
Bei Wunsch nach Zurückstellung: 
 
Für Kinder, die auf Wunsch der Personensorgeberechtigten/Eltern ein Jahr zurückgestellt werden sollen, ist der Anmeldung ein schriftlicher Antrag auf Zurückstellung beizufügen. Die Entscheidung über die Schulreife trifft die Schulleitung (nach Anhörung der Personensorgeberechtigten/Eltern und erfolgter Einschulungsuntersuchung).
 
Einschulung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule gewünscht?
 
Wird die Beschulung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule (Privatschule) gewünscht, besteht unabhängig hiervon die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, das schulpflichtige Kind in einer Falkenseer Grundschule anzumelden. Ein Nachweis über die Aufnahme an der Privatschule ist umgehend in der Falkenseer Grundschule einzureichen.
 
Soll Ihr Kind eine Schule in einer anderen Gemeinde besuchen?
 
Sollten Sie Ihr Kind an einer öffentlichen Schule einer anderen Gemeinde einschulen wollen, so ist auch in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben, dass die Anmeldung in einer Grundschule in Falkensee erfolgt. Mit der Anmeldung geben die Personensorgeberechtigten/Eltern einen Antrag auf Besuch einer anderen Schule ab. Das Antragsformular ist sowohl im Bürgeramt der Stadt Falkensee – an der Information und im Fachbereich Schulen - als auch in den Grundschulen erhältlich.
 
Für Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Schulen mit den Telefonnummern 03322 281313 und 281319 gern zur Verfügung.
 

Bild zur Meldung: Die Anmeldetermine für die Lernanfänger stehen fest.

 
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