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Neue Benutzerregeln für das Naherholungsgebiet „Falkenhagener See“ - Grillen ist untersagt

Falkensee, den 18. 05. 2016

Am Wochenende nach dem 1. Mai 2016 wurden insbesondere die Liegewiese und die angrenzenden Waldbereiche im Süden des Neuen Sees im Naherholungsgebiet „Falkenhagener See“ so stark genutzt, dass eine extreme flächendeckende Vermüllung festzustellen war. Dabei handelte es sich weitgehend um Essensreste und Grillabfälle. An einer Vielzahl von Standorten wurden Grills betrieben.

 

Trotz Waldbrandgefahrenstufe 4 standen nach Angaben von verschiedenen Besuchern mindesten acht Grills teilweise am Strand, teilweise aber auch in bewaldeten Bereichen. Vergleichbare Ereignisse wurden bereits in den Vorjahren festgestellt. Ebenfalls festgestellt wurde, dass der Bereich mit Kraftfahrzeugen zum Entladen der Grilleinrichtungen, Bänke und Tische befahren worden ist. Die vorgefundene Situation macht deutlich, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie der Brandschutz in diesem Bereich nicht mehr gewährleistet werden können.

 

Im Rahmen einer Lagebesprechung wurden durch die Stadtverwaltung Falkensee in Abstimmung mit dem Ordnungsamt, der Feuerwehr, dem Fachbereich Grünpflege und der Polizei folgende Maßnahmen festgelegt:

 

  1. Ab sofort gelten für das gesamte Naherholungsgebiet „Falkenhagener See“ ein Verbot zum Anzünden und Unterhalten von Feuern und das Verbot der Nutzung von Grills.
     
  2. Auch auf dem ehemaligen Grillplatz ist das Grillen ab sofort verboten.
     
  3. Zur Durchsetzung des Fahrverbotes für Kraftfahrzeuge werden vorhandene illegale Zufahrten baulich gesichert.
     
  4. Am ehemaligen Grillplatz werden bei Bedarf Müllcontainer aufgestellt.
     
  5. Die Beschilderung wird erneuert und ergänzt. Mit der Beschilderung wird auf die im Nahversorgungsgebiet geltenden Verbote auch mit Piktogrammen hingewiesen.
     
  6. Zur Durchsetzung der Verbote werden insbesondere auch an warmen Wochenenden verstärkt Streifen in Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt, einem beauftragten Wachschutzunternehmen und der Polizei durchgeführt.

 

Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Vorschriften des Waldgesetzes des Landes Brandenburg können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

 

 

Bild zur Meldung: Neue Benutzerregeln für das Naherholungsgebiet „Falkenhagener See“

 
See bei schönem Wetter