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Anmeldetermine der Lernanfänger für das Schuljahr 2016/2017 in Falkensee

Falkensee, den 28. 10. 2015

Die Mädchen und Jungen, die im Schuljahr 2016/2017 in Falkensee eingeschult werden, sind an nachfolgenden Terminen in der Wunschgrundschule anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der  Grundschule durch die Personensorgeberechtigten bzw. Eltern.

 

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 geboren wurden.

 

Die aktuelle Schulbezirkssatzung liegt ab sofort im Bürgeramt der Stadt Falkensee an der Information und im Fachbereich Schulen (Bürgeramt, Poststraße 31) sowie in allen Grundschulen und Kita-Einrichtungen aus.

 

 

Anmeldetermine
 
  • Dienstag, 24. November 2015, von 13 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 25. November 2015, von 9 bis 13 Uhr
  • Donnerstag, 26. November 2015, von 13 bis 18 Uhr
 
Anmeldung - Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde, die Bescheinigung zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung des betreffenden Kindes und der Personalausweis der Personensorgeberechtigten bzw. Eltern mitzubringen. Die Entscheidung für die gewünschte Grundschule treffen die Personensorgeberechtigten bzw. Eltern persönlich. Die Anmeldung selbst kann auch nur von einem Personensorgeberechtigten bzw. einem Elternteil vorgenommen werden.

 

Bei Wunsch nach Zurückstellung

Für Kinder, die auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bzw. Eltern ein Jahr zurückgestellt werden sollen, ist der Anmeldung ein schriftlicher Antrag auf Zurückstellung beizufügen. Die Entscheidung über die Schulreife trifft die Schulleitung (nach Anhörung der Personensorgeberechtigten bzw. Eltern und erfolgter Einschulungsuntersuchung).

 

Einschulung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule gewünscht?

Wird die Beschulung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule (Privatschule) gewünscht, ist ein Nachweis über die Aufnahme an der entsprechenden Schule umgehend im Fachbereich Schulen der Stadt Falkensee einzureichen. Unabhängig hiervon besteht die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, das schulpflichtige Kind in einer Falkenseer Grundschule anzumelden.

 

Soll Ihr Kind eine Schule in einer anderen Gemeinde besuchen?

Sollten Sie Ihr Kind an einer öffentlichen Schule einer anderen Gemeinde einschulen wollen, so ist auch in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben, dass die Anmeldung in einer Grundschule in Falkensee erfolgt. Mit der Anmeldung geben die Personensorgeberechtigten bzw. Eltern einen Antrag auf den Besuch einer anderen Schule ab. Das Antragsformular ist sowohl im Bürgeramt der Stadt Falkensee (Poststraße 31) an der Information und im Fachbereich Schulen als auch in den Falkenseer Grundschulen erhältlich.

 

Fragen?

Für Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung stehen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Schulen unter den Rufnummern (03322) 281313 und 281319 gern als Ansprechpartnerinnen für Sie zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Anmeldetermine für die Lernanfänger 2016/2017 stehen fest.

 
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